Frieda19
Guten Morgen, vielleicht kennt sich wer aus. Wir dürfen in unserer Wohnung kein Haustier halten. Wir haben übers Wochenende ein Hund zu Besuch. Müssen wir unseren Vermieter um Erlaubnis fragen, oder reicht es bescheid zu geben. Es sind ja nur 2 Tage. LG Frieda
Besuchstiere brauchst du nicht anmelden. Du bist ja dann nicht der Hundehalter. Mal ganz davon abgesehen, ist ein generelles Haustierverbot in der Hausordnung ein zahnloser Tiger. Da haben schon diverse Gerichte entschieden, dass dieses Verbot nicht haltbar ist. Es muss immer geguckt werden, ob jemand im Einzelfall durch das Tier beeinträchtigt ist (ständiges Bellen, Dreck im Treppenhaus o.ä.). Einen Besuchshund kann dir defintiv niemand verbieten.
Vielen Dank für deine Antwort! Lg
Nein, müsst ihr nicht. Zum einen sind generelle Haustierverbote, also solche ohne Ausnahme, regelmäßig nicht zulässig. Davon ganz ab ist der vorübergehende Besuch keine Tierhaltung. Ihr seid ja schon nicht die Halter des Hundes.
Vielen Dank auch für Deine Antwort. Dann bin ich ja beruhigt :) Lg
ich selber bin pro haustier , habe selber 2 aber wenn ich eine wohnung miete und der vermieter möchte keine haustiere, dann akzeptiere ich das, denn es ist ja sein eigentum. wenn ich schon höre " der hat kein recht dazu " da geht mir schon der hut hoch. ich wrde informieren ,dass 2 tage besuch mit hund kommt,. sagt er nein ,wäre es doch blöd, wenn er es mitbekommt und ihr habt nix gesagt zuvor
Warum wäre das blöd. Für Besuch benötigt niemand eine Erlaubnis. Das wäre, als wenn dich deine Schwester für ein paar Tage besucht, du aber laut Mietvertrag nicht untervermieten darfst und du daher den Vermieter um Erlaubnis fragst. Wäre Blödsinn, weil er kein Mitspracherecht hat, genau wie in diesem Fall. Ich gebe dir recht, dass man keine Wohnung mieten sollte, in der der Eigentümer Hundehaltung nicht möchte, wenn man vor hat, einen Hund zu halten. Aber sie will ja gar keinen Hund halten, sondern hat nur einen mal 2 Tage zu Besuch.
Nein, müsst Ihr nicht! Pauschale Haustierverbote im MV sind rechtlich grundsätzlich nicht bindend.
Du musst weder um Erlaubnis bitten, noch Bescheid sagen. Dein Besuch darf den Hund mitbringen - unabhängig davon, ob es dem Vermieter passt oder nicht.