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Haushaltshilfe Krankenkasse wer kennt sich aus

Haushaltshilfe Krankenkasse wer kennt sich aus

zini4

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Zahlt die Krankenkasse auch wenn der KV selbständig ist? Wir sind getrennt. Er würde sich aber um Kinder und Haushalt kümmern wenn ich ins Krankenhaus muss. Da der kleine noch nicht in die kita geht, könnte er ja nicht arbeiten und sein ganzer verdienst ( wahrscheinlich auch viel mehr wie die KK zahlt) würde wegfallen. LG zini


mf4

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Antwort auf Beitrag von zini4

Ich würde direkt bei der KK nachfragen. Ich hatte schon öfter den KV als HH aber da er nicht selbst. war kann man das nicht vergleichen. Ist es denn für lange?


zini4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, da wollte ich morgen früh auch anrufen. Wie lange weiß ich nicht. Hoffe nicht lange. Gibt auch leider niemanden anderen in der Familie. Ich versuche nur mich abzusichern für den Fall der Fälle. Mehr weiß ich erst wenn die Blutergebnisse da sind


mf4

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Antwort auf Beitrag von zini4

Blöd... sicher nicht so einfach, weil es ja keinen festen Lohn gibt. Wie berechnet man denn da den Verdienstausfall?


Smilla874

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Antwort auf Beitrag von zini4

Leider kann ich von diesem Thema derzeit ein Lied singen...Das ist so komplex, dass unsere KK selber falsche Formulare etc. geschickt hat.... Und jetzt gehen wir Donnerstag ins KH mit der Kleinen und nichts ist genehmigt.....Als ob man vor einer Operation des Kindes nicht genug andere Sorgen hätte! Was ich an Infos bekommen habe, kann ich dir gerne weiter geben. Informiere dich bitte bei der Krankenkasse wo dein Kind versichert ist, wie die das handhaben. Also wenn dein Partner , der im Haushalt leben muss , auf das Kind aufpasst, welches unter 12 sein muss, dann kann er Lohnausgleich für unbezahlten Urlaub bekommen, den er sich ja nehmen müsste. So wird das bei uns aussehen . Da mussten wir dann die Nummer der Personalabteilung angeben. Die KH holt sich dort die Daten bezüglich des Verdienstes. Und das kh bescheinigt dann wie lange der Aufenthalt sein wird, bzw lang war. Eine anderer Vater von der neo , der selbstständig ist hat erzählt, er musste seinen Stundenlohn selber angeben, der ihm dann auch erstattet wurde. Waren so 19 Euro pro Stunde die er bekommen hat. Wenn du jetzt das Kind von einer NICHT im Haushalt lebenden Person betreuen lassen möchtest, egal ob Kindsvater oder Schwiegermutter oder sonst wer, dann bekommt diese Person einen Stundenlohn von der Krankenkasse und keinen kompletten Verdienstausfall. Bei unserer Krankenkasse sind das knappe 9 Euro pro Stunde netto, für maximal acht Stunden am Tag. Knappe 70 Euro am Tag wären es dann. Ich hoffe dir hilft das ein bisschen. LG Smilla


zini4

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Antwort auf Beitrag von Smilla874

Danke, hat mir sehr weiter geholfen. Rufe dann mal bei der Krankenkasse an. Euch alles Gute für die OP. Dieser Papierkrieg nervt.


Smilla874

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Antwort auf Beitrag von Smilla874

Eigentlich müssten die Kassen alle die gleichen Vorgaben haben. Es liegen ja entsprechend Gesetze vor. Alles Gute und danke! LG Smilla