Ac92
Hallo ihr lieben,
Thema steht im Betreff, hat jemand Erfahrung damit? Wir haben eine Immobilie gefunden, die uns sehr interessiert. Allerdings ist das Erdgeschoss noch ungekündigt vermietet. Laut Internet kann man erst Eigenbedarf anmelden, wenn der Grundbucheintrag durch ist. Auch wenn das für die Familie blöd ist, suchen wir ein Eigenheim
könnte das auch ne lange geschichte mit klage erfahren etc werden? Oder ist man da komplett im Recht.
Natürlich bist du im Recht. Dennoch kann die Kündigungsfrist 1Jahr sein und das bedeutet auch nicht, dass die Wohnung dann geräumt wird.
Meine Sorge ist, dass das eine lange Geschichte mit viel Kopfschmerzen sein kann. Da hat niemand was von.
Kauf bricht miete nicht! Mir ist das mal als mieter passiert, wir sind nur ausgezogen, weil man uns ein schönes sümmchen angeboten hat. Wenn die familie schon lange da drin wohnt, kriegst du die nicht so schnell raus.
So einfach ist das nicht. Hier ist ein Artikel dazu, darin ist alles genau beschrieben. https://www.mietrecht.com/vermietetes-haus-kaufen-eigenbedarf/
moin..wir haben damals drauf bestanden das wir erst kaufen wenn ohne Mieter...wir waren aber auch die einzigen die von dem Hausverkauf wußten und der Verkäufer wollte so schnell wie möglich verkaufen..im Normalfall kann das ganze länger dauern und Nerven kosten....lg
vorsichtig damit... 2 Wohnungen oder weniger im Haus: Eigentümer kann nach Grundbucheitrag Eigenbedarf geltend machen, ab dann ist die gesetzliche Kündigungsfrist abhängig von der Mietdauer einzuhalten. Familie mit Kindern, Schwangere, kranke oder alte Mieter haben gute Aussichten länger zu bleiben. Mehr als 2 Wohnungen, Eigenbedarf deutlich schwieriger Im Wohnungsmangelgebiet (bei uns zum Beispiel) mind. 5 Jahre Wartefrist bis zum Anmelden des Eigenbedarfs plus dann zusätzlich Kündigungsfrist. In manchen Orten auch 3 Jahre oder eben 10 Jahre kommt auf die Region an. Das müsst ihr Euch genau anschauen und mindestens 1 Jahr einkalkulieren, wenn dann noch umgebaut oder renoviert werden muss kann sich das selbst im günstigsten Fall länger hinziehen
In Berlin ist letztes oder vorletztes Jahr eine Familie mit dem Eigenbedarf vor Gericht gescheitert (Miwterin sehr alt und wohnt schon ewig da). Nun wohnen die mit 2 Kindern weiterhin in der viel zu kleinen Mietwohnung und bekommen zudem das Baukindergeld nicht, weil sie das Eigentum nicht selbst bewohnen.
Wir hatten auch mal so ein Objekt im Auge. Die Mieter haben uns gleich gesagt, dass sie nur widerwillig gehen. Sprich sie werden sich Zeit lassen und Chaos hinterlassen, damit sich der Besitzer gründlich ärgert. Wir haben uns für ein anderes Objekt entschieden. Das war groß genug und der "alte" Mieter konnte bleiben. So war es für alle friedlich.
Wir hatten auch mal so ein Objekt im Auge. Die Mieter haben uns gleich gesagt, dass sie nur widerwillig gehen. Sprich sie werden sich Zeit lassen und Chaos hinterlassen, damit sich der Besitzer gründlich ärgert. Wir haben uns für ein anderes Objekt entschieden. Das war groß genug und der "alte" Mieter konnte bleiben. So war es für alle friedlich.
Danke für die vielen Erfahrungsberichte.
Damit hat sich das für uns auch wirklich erledigt
sowas habe ich befürchtet.
Dann soll es jemand kaufen, der vorhat auch weiterhin zu vermieten.
Vielleicht kannst du den Mietern Geld für drn Auzug oder eine andere Wohnung anbieten? Wenn das alles nicht ist,würde ich die leute msl ansprechen. Vielleicht wollten sie ja eh umziehen.
Würde ich auch nie machen, wenn ich da (zeitnah) selbst wohnen möchte!
Moin Wir haben es gemacht. Allerdings nur, weil es sich um eine Einliegerwohnung handelte, und wir auf den Platz nicht angewiesen waren. Und die Mieter tatsächlich auch ausziehen wollten, da ihnen die Wohnung zu klein war. Wir haben es ihnen geglaubt. Und wie gesagt, den Platz hätten wir nicht gebraucht. Aber sonst würde ich mich nicht darauf einlassen
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