32+4
http://www.janvonbroeckel.de/jura/ehevergleich.html nach soundsovielen jahren würde man angeblich wie in einer ehe behandelt werden. war die behauptung eines bekannten beim vertragsabschluß. nur deshalb haben beide (eheähnlich) unterschrieben habsch was verpaßt?mir war auch neu, daß man nach ~15 jahren eheähnliches verhältnis angeblich auch unterhalt fordern kann. kinderlos... einfach so *kopfkratz* btw: wieso ist es eigentlich so kalt in D????
??? "mir war auch neu, daß man nach ~15 jahren eheähnliches verhältnis angeblich auch unterhalt fordern kann. kinderlos..." --> das ist mir auch völlig neu, zumal man als Ex-Ehefrau ja auch für ihr eigenen Lebensunterhalt aufkommen muss.
der typ würde auch behaupten 1+1=3
egal was andere sagen
ich frage ja nur mal nach und weiß immer nicht, über wen ich mehr den kopf schütteln sollte.
über den VK (der das alles wirklich glaubt was er erzählt) oder über die gegenpartie, die ihm alles abnimmt. ![]()
ähh- wie jetzt? ich bin seit 22 Jahren unverheiratet mit meinem mann zusammen. für viele Versicherungen leben wir in einem ehegleichem Verhältnis.da wir unter einer Adresse gemeldet sind, sind wir auch vor dem Staat eine Wirtschaftsgemeinschaft ( mit 2 Kindern) und würden so mit unserem " vermögen" füreinander einstehen müssen, bevor hartz4 käme. aber unterhalt bei Trennung? das kriegen doch selbst geschiedene exverheiratete nicht mehr?
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