Bieni82
...
ö.
Ja, erst gestern, warum? Gruß Sylvia
bis wohin liefern die? also müssen sie liefern?
bis zur bordsteinkante, wenns was größeresist
Das bestimmt der Autraggeber nicht der Lieferant. Also bei dem Nachfragen.
Bei Sperrgütern ist das so. Hatte ich vergessen zu schreiben
also es ist ok. wenn er nen hometrainer nicht hochtragen will. da kann er trinkgeld verlangen??
Wenn er nicht hochtragen will, hast Du Pech, trägt er ihn Dir netterweise hoch, solltest Du ihm selbstverständlich ein Trinkgeld geben...ein Paketzusteller bekommt ca. 50 Cent pro Paket, da wäre ein Trinkgeld für mich selbstverständlich... Trinkgelder kann man nicht wirklich verlangen
Er muss nichts hoch tragen, auch DHL etc. müssen nur bis zur ersten Haustür tragen.
Kommt darauf an, ob der Verkäufer in seinen AGB s Lieferung frei Haus angegeben hat. Dann muss er hinter die erste Tür liefern, die zu Deiner Wohnung gehört. Das mal als Beispiel. Ist das so angegeben, muss er das hochtragen. Tut er es nicht obwohl frei Haus vereinbart war, kannst du die Annahme kostenfrei verweigern.
Frei Haus bedeutet an die Haustür, nicht an die Wohnungstür.
Genau genommen bedeutet es nur, dass der Absender für die schadfteie Zustellung zuständig ist. Hinter die erste verschließbare Tür das zum Mietobjekt gehört. Wie gesagt - steht in den AGB des Versenders. Das hat mit dem Lieferanten selbst nichts zu tun
GLS (DPD; UPS und auch TNT) sind glaube ich, nur verpflichtet, das Paket bis zur ersten verschließbaren Türe zu bringen.Ich meine mal gelesen zu haben, wenn was passiert im Treppenhaus ( z.B. bei besonders schweren oder sperrigen Sachen) : Personenschaden oder aber Beschädigungen der Ware durch den Boten, besteht dann kein Versicherungsschutz. Liebe Grüße, T.
ok danke euch