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Es geht um das KrankenhausTagegeld. Ich bin AOK-befreit, die Kosten für das KH muss ich nicht zahlen. Nun kam die Rechnung der Reha, Träger Rentenvers. Bin ich nun da durch die KK-Befreiung auch frei von Zuzahlungen an die Rentenvers.? Wenn ja reicht es die Kopie der Befreiung der KK an die Rentenvers. zu senden? Ich blick echt nicht durch.
Frag lieber mal beim Versicherungsträger nach. Meine Mutter war vor 2 Jahren in Reha und musste den Einkommensbescheid vorab zusenden. Sie hatte nichts bezahlen müssen.
Ich denke auch ich ruf da morgen mal an... im netz finde ich gerade auch nichts eindeutiges. Ich hoffe ich kann da wie bei der KK auch befreit werden, denn mal eben 140€ habe ich nicht.
Bist Du unter der Einkommensgrenze? Nach SGB? Da hab ich was drüber gefunden
Da ich für mich und meine beiden Kurzen ALG2 bekomme könnte das zutreffen.
Dann seit ihr unter der Einkommensgrenze und erhaltet Gelder nach dem SGB. Ich habe jetzt mal ein wenig gegoogelt und fand diese Antworten ganz gut : http://www.finanzfrage.net/frage/kur-und-alg-empfaenger-entfaellt-da-der-selbstk ostenanteil-pro-tag Auf einer Klinik Seite wird darauf hingewiesen das Empfänger von ALG und ALG2 die Befreiung beim zuständigen Rententräger beantragen können.
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