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Hartz4 und Ebayverkäufe

Hartz4 und Ebayverkäufe

LaJuDa

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Darf man das denn überhaupt? Oder wird das Geld angerechnet? LG LaJuDa


mf4

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

Sagen wir mal so... ich wäre vorsichtig mit größeren Verkäufenund Summen. Immerhin sind das Einnahmen.


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von mf4

.,


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich denke , bin mir nicht ganz sicher , das kleinbeträge nicht angerechnet werden , höher denke ich werden angerechnet. lg


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von mf4

So lange es nur gebrauchter Kleinkram ist, interessiert das kein Mensch. Nur nicht übertreiben!


LaJuDa

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

Ist ja blöd :-( und Neuland für mich Also bleibt nur noch die Möglichkeit, daß das Geld auf ein anderes Konto geht ... richtig?


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

damit bist du dann halt auf der sicheren seite ;-)


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

zum Jahresende was wieder bekommen 1,49€ waren es genau... Die hätte ich melden MÜSSEN!!!


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

Wäre es so, würden diese Leute die Sachen eher wegwerfen, anstatt IHR Besitz zu Geld zu machen!?


LaJuDa

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Was versteht man unter Kleinkram? Man kann ja die Summe (jedenfalls sollte man das nicht) nicht beeinflussen bei Ebay. Man rechnet zum Beispiel für einen Schneeanzug mit ca. 10 € und dann geht er doch für 45 € weg ... alles schon gehabt!


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

Das glaube ich. Aber was ich nicht alles so dem Finanzamt verschweige..... Würden die sich die Mühe mal machen, diese Dinge herauszufinden.... Aber so ein "Kleinkram" interessiert doch keinen. Würde dann ein anderes Konto nehmen.


LaJuDa

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

... lass ich es nicht drauf ankommen :-)


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

wenn Du damit rechnen kannst, daß viel dabei rumkommt, laß es über andere laufen. Dinge die Dir nicht sooo viel bringen werden, sind doch uninteressant.


LaJuDa

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

... wenn ich bei Ebay "ein"kaufe? Interessiert das auch???


mf4

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

Kleidung zB. sind nützliche Dinge. Anders sehe ich es zB. mit Hobbys denen man mit viel Kosteneinsatz nacheifert.


mf4

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

Ausgeben kannst du die Kohle für was du willst. Bleibt ja von H4 nicht so viel was man ausgeben kann. Selbst Geldgeschenke von Omi um 50€ wurden schon angerechnet.


susafi

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

und nichts ist mit melden... es sollten natürlich keine regelmäßigen Einkünfte sein... aber es ist dein Vermögen, was du von Sachwert in einen Geldwert umwandelst...