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Hartz 4 Eltern Betreuung

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Hartz 4 Eltern Betreuung

MrsNapi

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Hallo, ich habe eine Frage, weil ich mir das einfach nicht vorstellen kann. Sie (31) 3 Kinder (12,10,5) getrennt von ihm (33) alles leibliche Kinder von beiden. Er hat ein Besuchsrecht alle 14 Tage. Darf die Kinder aber immer sehen wann er will. Nun beziehen beide Eltern (sie erst kürzlich) H4 und die Mutter auch noch Unterhalt vom Jugendamt. Jetzt hatte er gestern ein Kind übers WE bei sich gehabt und sagt die Mutter solle Geld geben für die Betreuung des Kindes. Stimmt das so? Angeblich hätte ihm heute das eine SB vom Jobcenter so gesagt, dass es so gemacht wird Wir können uns das nicht vorstellen, aber man soll ja nie nie sagen LG MrsN.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

??? So viel ich weiß bleibt die Unterhaltspflicht trotz Wochenendbesuche bestehen. Und Geld für die Betreuung gibt es gar nicht (oder ist er Tagesvater und kann das denn mit dem Jugendamt abrechnen????--> wobei das auch Quatsch ist)


MaMa3+1

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ich weiss nur das meine Freundin extra Geld bekommt vom Amt wenn sie in den Ferien ihre 2 Kinder hat ( leben beim Vater) Vater Arbeitet voll und trotzdem bekommt sie das Geld. Wie das am WE aussieht weiss ich nicht, sorry.


mf4

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Nein, an den UmgangsTagen ist es sein Ding. Im Leben nicht hat er recht... lachhaft.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Interessante Fragestellung, aber ich könnte mir vorstellen das es zustrifft. Denn das Amt berechnet ja für die Mutter die Kosten die die Kinder kosten und davon muss Nahrung, Kleidung und anderes für die Kinder bestritten werden. Sind die Kinder nun jedes zweite Wochenende beim Vater, so hat dieser einen Mehraufwand von 4 Tagen pro Monat in denen Kosten für 3 Kinder anfallen. Wie ist der aktuelle Satz für Kinder pro Tag? LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

NEIN trifft nicht zu. Nicht einmal, wenn er die Kinder komplett 2 Wochen hat, weil sie z.B. im KH ist.


MaMa3+1

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Antwort auf Beitrag von mf4

wenn er aber auch vom Amt lebt kann er für diese 2 wochen Geld beantragen, meine Freundin bekommt das auch und das weiss ich 100 %.


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaMa3+1

ja das geht... ist aber sein Ding sie muss ihm NULL zahlen


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber warum nicht? Immerhin sind es pro Kind knapp 3 Euro pro Tag die die Mutter erhält, aber der Vater versorgt sie an diesen tagen mit Essen. 3 Kinder x 3 Euro x 4 Tage (pro Monat) = 36 Euro Klingt unsinnig, dann aber wieder sinnig! Ich finde die Frage sehr interessant. LG


MaMa3+1

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Antwort auf Beitrag von mf4

genau, das muss er beantragen und die Mutter hat nix damit zu tun.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaMa3+1

Ich lese das so heraus, das der KV von der KM Geld fordert wegen der Betreuung. Und da habe ich ganz große Zweifel, das ihm da etwas zusteht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das kann er sich vom Amt holen aber nicht von ihr. Ihre Fixkosten bleiben auch wenn die Kinder 4 Tage nicht da sind. mal ehrlich... ein Vater wird es doch hinbekommen für seine Kinder 36€/Monat aufzubringen


Mutti69

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Also, ICH lese heraus das er Kostgeld für die Kinder beanspruchen könnte. Betreuungsgeld logischerweise nicht, aber das reine Kostgeld und das liegt je nach Alter des betreffenden Kindes bei knapp 3 Euro. LG


mf4

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Das fordern einige... sogar mein Ex hat Geld gefordert (er kein H4, ich H4) als ich im KH war. bei Geld hört gern mal die Freundschaft auf.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Kann er, auch Fahrkosten, wenn er die Kinder holt... aber eben nicht von ihr sondern vom Amt.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mf4

Na, klar! Logisch kriegt ein Vater das hin und es ist auch ein Unding wenn er meint es sich bei seiner Ex holen zu müssen. Aber rein rechtlich könnte es sein das die Auskunft des Jobcenetrsachbearbeiters korrekt war. Vielleicht war er beim Amt und hat einen Antrag auf Sonderbedarf gestellt, wegen der zusätzlichen Kosten für die Kinder? Dann macht so eine Aussage zur ablehnenden Begründung doch Sinn, oder? LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

"Jetzt hatte er gestern ein Kind übers WE bei sich gehabt und sagt die Mutter solle Geld geben für die Betreuung des Kindes" --> sogar nur ein Kind ;-) Ich lese es so, das er die Forderung an die Mutter gestellt hat. Ich verstehe aber, das Du es als ungerecht siehst. Wobei mir die Grundlage, also beide Elternteile H4 nicht ganz erschließt, immerhin sind alle Kinder schon älter, so daß die Arbeit aufgenommen werden kann, aber das ist ein anderes Thema


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Niemals hat das ein SB gesagt... darauf verwette ich meinen Hintern. ich hatte dazu ein Gespräch als ich ins KH musste.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mf4

Über drei Ecken weiß ich von einem Pärchen, unverheiratet, 1 Kleinkind (1J.). Die haben sich gerade getrennt und SIE hat sich über das Jobcenter eine Wohnung für sich und das Kind organisiert. Möbel und Bekleidung für das Kind nimmt sie nun mit (Auszug aus der gemeinsamen Wohnung steht an). Leider hat sie sonst wenig Interesse am Kind. Sie hat die U-Termine nicht, oder nur schleppend wahrgenommen, sie hat sämltliche Impfungen für das Kind verweigert. ER hat dann jeweils die Untersuchungen eingeleitet, ist mit dem Kind bei der Krankengymnastik und hat die Impfungen - hinter ihrem Rücken - durchführen lassen. Jetzt wird sie wie gesagt ausziehen, Kind mitnehmen, hat aber angekündigt das sie dann erstmal in Urlaub fahren will. Man munkelt OHNE Kind und sie hat auch wissen lassen das sie nicht gewillt ist die Garderobe des Kindes, Spielsachen, Schuhe etc. bereit zu stellen...Fazit, der Kindsvater und die Oma des Kindes (eine Freundin von mir) organisieren jetzt schon Bekleidung für knapp 3 Wochen, damit überhaupt was vorhanden ist, wenn sie das Kind mal wieder SPONTAN (kam schon häufiger vor) beim arbeitenden Vater abläd. Tatsächlich hat der Kindsvater es jetzt nicht so dicke, er tut sich recht schwer das finanziell zu wuppen. Ich glaube ER würde sich freuen, wenn er von IHR wenigstens einen Betrag X für die Ernährung des Kindes erhalten würde. LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich kenne das nur umgekehrt... ich zog aus wir hatten weder Geld noch Möbel vom Amt kam keine Hilfe Unterhalt sah ich noch nie egal ob Klamotten oder Geburtstagsgeschenke, ich kaufe alles Ich kann nicht mitreden. Da der Umgang aber regelmäßig und liebevoll ist nehm ich das hin. Er kann wie gesagt für sein Kind Hilfe beantragen aber sie muss ihm keinen Cent abgeben. Wenn er der Meinung ist er betreut mehr und besser als die KM kann er einklagen, dass das Kind zu ihm kommt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn er Umgang hat und das Kind bei ihm ist sie VERPFLICHTET ihm die benötigten Dinge fürs Kind mit zu geben. Da würde ich im Notfall klagen.


Zero

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Ich mußte meinem Exmann damals auch Geld zahlen, dafür dass er die Kinder hat - von Jugendamt und dem Jobcenter festgelegt. Prinkelnd fand ich das auch nicht ...


taram

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Antwort auf Beitrag von Zero

Ist richtig so, beziehen beide H4 - kann der der Umgang hat, das Kostgeld vom betreuenden Elternteil den H4 Tagessatz einfordern