Freesia
Hallo zusammen,und zwar,mein Kind kommt 2021 in die schule.wir haben auch schon die Anmeldungsunterlagen bekommen für eine Schule in unserem Einzugsgebiet.weil ich aber nächstes Jahr in einer Firma im Nachbarort eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hatte hab ich sie auf einer anderen Schule angemeldet.wir haben vor paar tagen eine Einladung zur Vorstellung bekommen dort.nun ist es so dass ich wahrscheinlich hier bleiben und weiter hier beschäftigt sein werde.somit würde die Schule hier in frage kommen.nun weiß ich nicht wie das nun rechtlich ist.gilt es schon als Zusage seitens der Schule wenn man eingeladen wurde nachdem man dort die Anmeldung eingereicht hat?kqnn ich die Unterlagen dort einfach zurücknehmen und den anmeldebogen für die hiesige Schule abgeben?ich habe keinerlei Erfahrungen mit dieser Situation und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Vielen Dank !!
Habt ihr die klare, eindeutige, schriftliche Benachrichtigung bekommen, dass Euer Kind an der Schule angenommen wurde und dann ab den Schuljahr 21/22 die 1. Klasse dort besucht? Wenn nein: kein fester Schulplatz. Ruf doch dort einfach mal an und frage nach. P.S: Satzzeichen und Absätze erleichtern das Lesen sehr!
Nein , wir haben keine zusage in dem sinn bekommen.eine Einladung zum Gespräch haben wir bekommen nachdem wir dort die Anmeldung eingereicht haben.auf der Homepage bei denen stand dass man eine Einladung bekommt wenn es sich um ein Kind aus einem anderen einzugsgebiet handelt.ich hatte bisschen Angst bekommen dass ich nun Schwierigkeiten bekommen könnte falls es eine Zusage sein sollte für die und ich mein Kind auf der hiesigen Schule anmelde. Es tut mir leid für meine Grammatik.ich bin gebürtige Russin und kann noch nicht alles so gut schreiben.versuche aber in meinem ursprünglichen Beruf weiterzukommen und muss noch viel lernen,damit ich in diesem Bereich eine Arbeitsstelle bekommen.leider geht es schlecht,weil ich immer in Firmen beschäftigt bin wo mehr russischsprachige Kollegen sind.das dazu.
Und danke schön für deine Antwort
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Anrufen, Vorfall schildern, Sache klären. Es gibt sogar Kinder, die während eines Schuljahres umziehen und nicht hunderte Kilometer zur alten Schule pendeln, da sollte das doch kein Problem darstellen.
Hallo, bei uns war es damals ähnlich. Sohn an Schule bei meiner Arbeitsstelle angemeldet, nicht im Einzugsgebiet. Er bekam eine Einladung zum Kennenlernen und war auch da. Kurz danach Änderung meines Arbeitsplatzes, diese Schule hätte keinen Sinn mehr gemacht. Schule im Einzugsgebiet angerufen, Situation geschildert. Kein Problem, wir haben da ja ein Recht auf den Platz. Andere Schule angerufen und abgesagt. Ging auch ohne Probleme.
Das hat mich gerade wirklich sehr beruhigt weil ich mir schon solche Sorgen gemacht habe dass ich etwas falsch gemacht habe. Vielen Dank für Deine sachliche und sehr nette Antwort auf meine Frage.es hat mir wirklich weitergeholfen.