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haben Hebammen Schweigepflicht?

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haben Hebammen Schweigepflicht?

Fru

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Was ist bei getrennten Eltern, kann der Vater sich bei der Hebi erkundigen, wie es dem Kind geht?


anouschka78

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Antwort auf Beitrag von Fru

Könnte mir vorstellen, dass es bei Infos über das Kind mit dem Sorgetecht zusammenhängt. Sonst denke ich haben Hebammen natürlich Schweigepflicht. A.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

bei geteiltem SR sicher


Nicole_Meyer

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Antwort auf Beitrag von Fru

Warum sollte man dem Vater (egal was für ein Ekel er gewesen sein mag), vorenthalten, wie es dem Baby geht? Sag es ihm doch einfach selber - zur Not per sms, whats app, twitter...???


mf4

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Antwort auf Beitrag von Nicole_Meyer

Oh.... es gibt durchaus Ekel, die man nie mehr an seine Kinder oder Infos heran lassen sollte.


Annika06

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Antwort auf Beitrag von mf4

man sollte aber doch die Elternrolle schon von der Partnerrolle trennen können.... wenn er also nur ein Ekel aus partnerschaftlicher Sicht ist/war wieso darf er dann als Vater nicht wissen wie es seinem Kind geht? ich sehe es sogar so, dass ich sagen würde dass das selbst ein Vater wissen dürfen sollte , der zu früherem Zeitpunkt vielleicht auf ne Abtreibung etc. bestanden hätte....bzw. kein Interesse bekundet hatte... ich gehe davon aus, dass eine solche Frage keine Schikane ist sondern auf Interesse beruht und Vaterschaftsgefühle zeigt....


mf4

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Wenn er nur ein Arschloch ist sehe ich das eben so. Man weiß nicht was vorgefallen ist. Ich gehe davon aus, dass es keine normale Trennungslappalie ist, wenn man alles abblockt.


Nicole_Meyer

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Antwort auf Beitrag von mf4

Da kenne ich aber genügend Menschen, wo alles, absolut ALLES über das Kind geht....


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Fru

Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben , muss die Hebamme auch Auskunft geben. Vorausgesetzt die Eltern sind verheiratet oder die Mutter hat den Vater auch als Vater angegeben.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Andersrum....die Mutter ist in diesem Fall “das Ekel“...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

wenn sie nicht verheiratet sind und es kein geteiltes SR geben wird muss er sich dann wohl seine Rechte erstreiten, wenn das Kind da ist


Irish83

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Antwort auf Beitrag von mf4

viel Spaß. Von wegen Väterrechte, ich bekomme das hier live mit und konnte es lange nicht glauben, dass eine frau einem aus rache das kind vorenthalten kann. Meine Güte, die streiten sich schon ewig vor Gericht und alles was zahlt ist, dass er rechtzeitig zahlt. Mir tun die Väter von solchen giftspritzen leid. Aber über die Hebamme an Infos zu kommen stelle ich mir schwer vor, kenn die Hebi den Vater? Weiß sie, dass er der Vater ist? Sind die beiden verheiratet und ist das SR schon geklärt? Ich denke so generell kann man das gar nicht sagen. Aber ich hab ne freundin, die ist hebamme, die könnnte ich fragen...