Elternforum Rund ums Baby

hab ich zwar gerade schonmal im Aktüll gepostet..frage euch aber auch mal

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hab ich zwar gerade schonmal im Aktüll gepostet..frage euch aber auch mal

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kennt sich jemand mit dem kinderfreibetrag (lohnsteuer) aus? kann man den freibetrag eigentlich auch mit dem lohnsteuerjahresausgleich geltend machen? oder wird der ausschließlich monatlich vom brutto abgerechnet... sorry, falls das eine dumme frage ist.. ich kenne mich da leider noch überhaupt nicht aus.. lg mic


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ich kenne es NUR so, dass das beim lsja abgerechnet wird. zumindest gibt man da ja dann die lohnsteuerkarte ab und da steht der kinderfreibetrag ja drauf.


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habe ich ja einen freibetrag von 7008€


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mic, ich weiß es einfach nicht besser! für mich sind diese finanzamtgeschichten jedes jahr wieder ein fass voller rätsel! hast du die möglichkeit, deinen antrag da persönlich abzugeben? das mach ich immer, weil die leute da sehr geduldig und nett dann den antrag mit dir durchgehen, eventuelle korrekturen gleich machen.... ich nehm mir jedesmal vor, mir die einzelheiten dann guuuuut zu merken. und was ist? ein jahr ist um und ich steig wieder nicht ganz durch. wieder zieh ich mir dann ein wartemärkchen und bau auf das finanzpersonal...


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Ich denke, da bist Du falsch informiert: Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der bei der Besteuerung der Eltern das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellt. Bei der Einkommensteuer wird gezahltes Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag so miteinander verrechnet, dass jeweils das beste für den Steuerpflichtigen herauskommt. Bei Einkünften von bis zu 35.000 Euro (Alleinerziehende) bzw. 67.000 Euro (Verheirate mit Splittingtarif) ist das Kindergeld höher als die Steuerersparnis, weshalb der Kinderfreibetrag nicht bei diesen zum Tragen kommt. Beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag in jedem Fall angerechnet und wirkt auch bei geringeren Einkünften steuermindernd.


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80% behinderung... wirkt der sich denn irgendie positiv auf den ljag aus?


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Bei Schwerbehinderung gibt es je nach Grad der Behinderung einen Steuerfreibetrag in unterschiedlicher Höhe; wird am Besten schon in die Steuerkarte eingetragen.