kathi-maus
Hallo:-)
ich hätte da eine Frage dazu
LG Katharina
was willst den wissen
kommt auf die frage an. musste meine neu berechnen lassen im letzten jahr.
ja, wir kriegen auch ne neue grundsteuer berechnung. haben ne einliegerwohnung angebaut! autsch!
bei uns ähnlich, haben grundbuch geteilt, ausgebaut. auch autsch.
ja, bei uns handelt sich um ne 3 zimmer einliegerwohnung von brutto 80qm
und ne doppelgarage mit 36 qm
sch.... geld
Super, das sich so viele auskennen:-) Also, wir haben ein Einfamilienhaus gebaut (2007) und zahlen ganz normal Grundsteuer. Auf dem Plan hatten wir ein Carport miteingezeichnet, welches wir erst dieses Jahr im Herbst errichtet haben. Hat die Grundsteuer irgendwas damit zutun, bzw. wird das Carport miteinberechnet? Wenn ja, dann müsste ich dem Finanzamt wohl Bescheid geben, daß nun das Carport mit dranhängt, oder?? LG Katharina
die grundsteuer berechnet sich nach der grundfläche des grundstückes und dem bewohnbaren räumen. ein carport verändert die grundfläche nicht und ist kein raum. sehe da kein grund was zu melden.
Schließe mich Patti an, schöner hätte ich es gar nicht sagen können. Gruß
nein, wenn es eh mit einberechnet wurde nicht. das liesst du doch aber aus dem bescheid der ersten grundsteuer festsetzung. die grundsteuer kommt ja auch immer auf die ausstattung des hauses an. bei uns hier so... sollten wir hochwertige sachen drin haben, wie sauna oder co oder goldene wasserhähne... so weiß ich das. und nein, du meldest das nicht dem finanzamt. du musst es deiner gemeinde, stadt melden... so war es bei uns. die leiten alles andere weiter. kurze frage: habt ihr schon ne einmessung vom katasteramt machen lassen? bzw für das amt? da kann es sein, das sie danach nochmal ne neu einmessung wollen. aber nur unter bestimmten auflagen glaube ich. wenn das carport so und so groß ist ect pp...
nein damit hat die grundsteuer nichts zu tun. du mußt nur den carport in die flurkarte mit eintragen lassen. das bedeutet einmessen und eintragen .ist nicht ganz billig
muss los, bin nachher wieder da...
Du musst das Carport nicht in die Flurkarte mit eintragen lassen. Ruf' einfach mal in Deiner Gemeinde an, die wissen da bescheid. Gruß
..ich hab jetzt schon geschwitzt
ABER: Ich vermute mal, das das Vermessungsamt wohl bald hier angelatscht kommt, die haben damals unser Haus sofort eingemessen, da hat es grad mal ne Woche gestanden
wenn es um deren Kohle geht, sind die ratz-fatz da
Welche Auflagen gibts denn da? Vielleicht kommen wir ja auch davon...
zu auflagen: wenn das carport baugenehmigungspflichtig bei euch ist, dann müsstet ihr die genehmigung damals schon mit dem haus gehabt haben. stand ja bestimmt im bauplan drin. wenn es nicht genehmigungspflichtig ist, dann ist es eh egal. auskunft gibt das bauamt bei eurem landratsamt. hat aber nichts mit der steuer zu tun, die ist gemeindesache.
sorry, bin auf den falschen Knopf gekommen, hab dir versehentlich was ins Postfach gelegt :-)
lg
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