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Glaubt ihr, sie kommt damit durch?

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Mitglied inaktiv

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hallo, eine, hm, naja freundin wär zu viel gesagt,-also bekannte hat im netz was bestellt per vorauskasse. ware hat sie schon. sie hat angeblich bar überwiesen, bzw. eingezahlt und keinen beleg darüber mehr, da sie die ware ja bereits bekommen hätte.. nun habe sie ärger der verkäufer droht ihr mit gericht?? da er keine zahlung bekommen hätte... sie will es drauf ankommen lassen... das geht so doch nicht-sie müsste zumindest doch ne einzahlungsquittung vorliegen haben, oder?? lg


susa31

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Wenn er sie auf Kaufpreiszahlung verklagt, kann ER seine Lieferung beweisen, SIE aber die Zahlung nicht. Pech. Kaufpreis+Kosten des Rechtsstreits.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von susa31

ja aber wenn man per vorauskasse bezahlt, wird die ware doch erst versendet wenn das geld eingegangen ist oder nicht? allerdings weiß ich das nicht. warum hebt man sich belege nicht auf. auch bei bareinzahlung bekommt man einen beleg


Marge.S

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Antwort auf Beitrag von TiBi2009

sie weiß doch ungefähr wann sie das geld überwiesen hat. Also zur Bank gehn und die Kontoauszüge von diesem Zeitpunkt nochmal ausdrucken lassen, und schon hat sie ihren beweis. Kostet pro auszug ca 0,50 cent, aber bevor ich einen streit übers Gericht habe ist es mir das Geld doch wert


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Antwort auf Beitrag von TiBi2009

wobei ich selten im netz was kaufe.. lg


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Marge.S

... Finde aber die Geschichte nicht ganz so rund.


Marge.S

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

oder etwa nicht ?


TiBi2009

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Antwort auf Beitrag von Marge.S

wenn sie es überwiesen hat


Mitglied inaktiv

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ich kann nicht sagen was sie gekauft hat, wüsste aber auch nicht, dass sie geldsorgen hätte, wobei ich sie ja auch nicht soooo gut kenn... aber ich kauf doch nur was ich zahlen kann, bzw. verschicke erst was wenn ichs geld habe, oder?


mcmdl

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wenn sie angeblich bezahlt hat , muss der verkäufer die kontoauszüge vor dem gericht zeigen das kein geld eingegangen ist. und sie muss beweissen das sie das geld überwiesen hat. wenn sie dies nicht beweisen kann und er aber die kontoauszüge lückenlos vorzeigen kann das kein geld von ihr eingegangen ist , muss sie es bezahlen . ich meine das leuchtet doch wohl eigendlich jeden ein ....


xIntirax

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Bei Vorrauskasse muss sie doch aber vor Erhalt der Ware bezahlen.


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Antwort auf Beitrag von xIntirax

zettelwirtschaft von banken aufheben-ich versteh es nicht!!


Mitglied inaktiv

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Hallo! Selbst wenn sie bar eingezahlt hat,läuft das ganze über ein Konto.Das Geld fliegt ja nicht Empfänger.Also muss es auf den Kontoauszügen sein und die kriegt man auch notfalls kopiert von der Bank!, Aber der Verkäufer muss ich sagen ist schon auch dumm,wenn er mit Vorauskasse verkauft,aber dann die Ware rausschickt,bevor er das Geld erhalten hat! lg


Mitglied inaktiv

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Wahrscheinlich wollte der Verkäufer einfach nur nett sein, indem er die Ware schon vor Zahlungseingang versendet hat, damit Deine Bekannte die Ware früher hat. Das habe ich selbst schon häufiger gemacht. Ich finde es einen Hammer dann nicht zu bezahlen. Der Verkäufer ist doch schliesslich letztendlich ein Mensch, dem man damit etwas Schlechtes antut. Er hat die Ware ja schliesslich auch bezahlt. Das ist für meinen Geschmack nichts anderes als Diebstahl. (Schliesslich wäre es ein Leichtes nachzuweisen, dass sie bezahlt hat, das heisst sie hat nicht bezahlt). Echt schlimm finde ich das.