Mitglied inaktiv
Hallo , in einem Personalgespräch habe ich mich gegen meine üBERFLEXIBILIESIERUNG(manchmal nur 90 min. anstatt 120min.Dienst) gewehrt. Ich habe die Texte aus dem Teilzeitarbeitsgesetz vorgelegt. In meinem Minijobvertrag steht 40Std. im Monat, je nach betrieblichen Erfordernissen. Es gibt keine klare Zeitangabe und ist deshalb doch ein Vertrag "Arbeit auf Abruf". Mein AG meint das gelte nich für unseren Kleinbetrieb(5 Angestellte)! Ich müsse mich auch nach 60 o. 90 min nach hause schicken lassen. Gilt das Gesetz auch für Kleinbetriebe? lg lucalino
ich würde mich mal im internet schlau lesen oder notfalls einfach einen anwalt frage.
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