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Gewährleistung über Amazon

Gewährleistung über Amazon

mf4

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Ich habe vor ca. 1,5 Jahren bei Amazon eine Elektrogerät gekauft. 1. habe ich keinen Plan, ob da noch Garantie besteht 2. finde ich nichts, wie ich das herausfinden kann 3. weiß ich nicht, ob und was ich nun machen kann Ich hab Amazon schon angemailt aber vielleicht habt ihr ja einen Plan.


luiesee

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Antwort auf Beitrag von mf4

guten morgen, einfach anrufen und nachfragen. wir haben schon mal einen fernseher, auch knapp zwei jahre zurückgeschickt und das geld zurückbekommen. sogar einen fön habe ich zurückgeschickt weil diese düse gebrochen ist = geld zurück. meine freundin sogar einen über 2jährigen staubsaugerroboter weil der akku im axxxx war. google nach amazonhotline. lg


linghoppe

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Antwort auf Beitrag von mf4

wenn du deine Telefonnummer dazu schreibst Bitte Anrufen geht das ganz Fix war bei uns so mit dem KINDL .. und das an einem Samstag Morgen viel Erfolg Ling


mf4

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Antwort auf Beitrag von linghoppe

Hab Amazon angerufen. Von da kann man nichts machen aber ich habe Tel.-Nr. des Herstellers und werden diesen nach Neujahr kontaktieren. Hab mir das Gerät dennoch neu bestellt, da ich es täglich brauche. Falls was repariert wird hab ich dann eben 1 Ersatzgerät.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

irreführend... Amazon sagte ich soll das mit dem Hersteller klären nun erhalte ich den Link zur Rücksendung an Amazon Also werd ich es an Amazon senden.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mf4

Der Hersteller ist zuständig, aber die Abwicklung sollte über den Händler erfolgen. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Gewährleistung bei Firmen sind IMMER mind 2 Jahre. Ist gesetzlich so verankert. Ersten 6 Monate gilt, der Händer hat zu beweisen das das Gerät nicht defekt war/ist, danach gilt, Kunde muß beweisen das er den Fehler nicht zu vertreten hat. Deshalb bekommt man meistens die ersten 6 Monate anstandslos alles ersetzt, danach wird es oft schwieriger. Garantie ist immer freiwillig, die kann der Händler dazu geben, auch über die 2 Jahre hinaus, muß es aber nicht. Und erster Ansprechpartner ist der Händler bei dem man gekauft hat, nicht der Hersteller. Das müssen die beiden dann unter sich ausmachen. Nicht selten verweisen Firmane aber gerne auf die Hersteller, weil es ihnen zu viel Arbeit/Aufwand ist. Schau mal hier: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html