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Gesetzgebung Kindergarten

Gesetzgebung Kindergarten

Anuschka1978

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Ich brauche eure Hilfe. Wo finde ich Gesetzgebungen bezgl. Integration im Kindergarten. Folgender Fall: Kind (4;9) mit Integrationsbedarf, sogar mit zusätzlicher 1:1 Betreuung für 24 Stunden. Kind kann tatsächlich nicht aus den Augen gelassen werden. Weglaufen, Türen knallen, aggressives Verhalten… Gibt es die Möglichkeit (gesetzlich abgesichert) das man sagen darf, dass es nur kommen kann, wenn die Betreuung durch eine zusätzliche Fachkraft gesichert ist. Die Situation mit nur 2 Fachkräften ist nicht pädagogisch und fachlich tragbar Bis jetzt heißt es, er hat Anspruch auf Betreuung (45 Std laut Vertrag) Danke euch


monstermaja

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Hallo Ich denke ein Vertrag kann doch von beiden Seiten gekündigt werden. Dann müsste doch die Einrichtung auch fristgerecht kündigen können, wenn eine Betreuung so nicht tragbar ist


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Das ist Landessache.


Anuschka1978

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Bundesland ist nrw


makkipakki

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Wir schränken das ein. Die Kinder dürfen nur kommen, wenn die Begleitung dabei ist. Leider kenne ich keine gesetzliche Grundlage, rate aber zum JA oder einer Überlastungsanzeige