@youngmom
Nur mal rein Vorsorglich. Die Post arbeitet hier seit ein paar monaten nicht mehr so wie sie sollen... hab mich auch schon 2 mal beschwert. ständig stehen hier Pakete vor der Tür, man hat fremde Post im Briefkasten oder eben gar keine obwohl man was erwartet. Vor einer Woche hat das Jugendamt ein Brief zu mir geschickt, weil mein ex die Vaterschaft nicht anerkennt. Das heißt das geht jetzt also vor Gericht. Davon wusste ich nichts, der Brief kam nicht an. Rein mal aus Interesse eine Frage dazu, wenn man ein Gerichtstermin verpasst, weil man die Post nicht bekommen hat, hat man dann die Schuld? Die Frau vom Jugendamt weiß den Termin auch noch nicht, wollte sich aber vorsichtshalber melden wenn sie was weiß.
Werden gerichtliche Ladungen nicht mit Empfangsnachweis versandt? Mir ist so. Zumindest muss der Briefträger auf einer "Urkunde" vermerken, an wen er den Brief des AG ausgehändigt hat oder in welchen Kasten er ihn geworfen hat. Ob tatsächlich von dir (oder wem auch immer) eine Unterschrift zu leisten ist, weiß ich nicht. Letztlich müsste aber der Absender beweisen, dass du den Brief bekommen hast.
Das ist ein gelber Brief und Du musst unterscreiben dafür das du ihn bekommen hast.
Das Gericht verschickt spezielle Briefe bei denen du den Empfang bestätigen musst (diese gelben Umschläge) der Brief wird garantiert ordnungsgemäß bei dir ankommen.
Nein, Ladungen werden nicht grundsätzlich förmlich zugestellt. Es kommt drauf wer die Ladung erhalten soll, gegen wen man Zwangsmaßnahmen hat.
Seit etwa 6 Monaten trage ich Gerichtsbriefe aus, weil unser privater briefdienst günstiger ist als die post. wir tragen die post nachts aus zwischen 2 und 5 uhr, müssen also keinen unterschreiben lassen als empfangsbestätigung. Tagdienst gibts es bei uns keinen. nur wenn der briefkasten nicht beschriftet ist oder überläuft, schicken wir die briefe zurück an den empfänger. Was wir dadurch für eine große verantwortung haben..
Falls es nur eine normale Briefsendung war, ist es schwer das Gegenteil zu beweisen. Ich würde zu diesem Problem etwas schriftliches verfassen und an die dafür zuständige Stelle senden. So hast du erst mal einen Beweis das du etwas getan hast.
Wenn der Brief nicht ans Gericht zurück geht, wird erst einmal davon ausgegangen das die Ladung ordnungsgemäß zugestellt wurde, und es kann sein das ein Ordnungsgeld wegen unentschuldigtem Fehlen erlassen wird. Anders ist es, wenn der Brief förmlich zugestellt wird.....da hat das Gericht einen Zustellnachweis..... Es kommt also sehr darauf an, wie die Ladung raus geschickt wird. Ich, an deiner Stelle, würde mal beim Gericht anrufen und das Problem vorab schon mal schildern.
Ich warte noch bis sie mir sagt wann es ungefähr so weit ist und dann ruf ich mal beim Gericht an falls es wirklich so passieren soll das ist eine gute Idee. Pakete die unterschrieben werden sollen stehen hier auch leider manchmal vor der Tür.. das eine sogar aufgerissen.
Die Mitteilung eines Gerichtstermins ist kein normaler Brief. Normalerweise ist das ein gelber Umschlag, auf dem vermerkt wird, wann er zugestellt wurde (Umschlag als Beweis aufheben). Jede Frist läuft bei Gericht erst ab Zustellung, d.h. ab dem Tag, an dem das Schreiben in Deinem Briefkasten landet. Das Gericht lässt sich die Zustellung der Terminsmitteilung an die Beteiligten bestätigen.
Nicht jeder wird zu einem Gerichtstermin mit einer gelben Zustellungsurkunde geladen! Es kommt darauf an, WER geladen wird. Zeugen z.Bsp. werden fast ausschließlich formlos, per normalem Brief geladen!
Und wie oben geschrieben, tragen wir von privaten zustelldienst eben genau diese gelb-braunen umschläge aus. und da wird nix quittiert
Bei dieser Schlamperei hätte ich mich längst an die Bundesnetzagentur gewendet und Anzeige erstattet. Gerichtstermine werden doch mit Nachweis zugestellt, oder? Wenn dem so ist, weiß man auch ob du die Vorladung bekommen hast