Mitglied inaktiv
kann ich den vater verpflichten abends auf unser kind [3] in meiner wohnung aufzupassen? lg schwuenki
was hat das mit dem GSR zu tun?
Und wie genau soll das ablaufen?
da fhelen Infos
etwas seltsam klingt es aber schon
naja wir haben gemeinsames sorgerecht und ich möchte dass er in meiner wohnung mal abends auf das kind aufpasst. er streubt sich jedenfalls sehr und ich frage mich nun ob es bei einer gemeinsam geteilten sorge nicht auch seine pflicht ist, mal auf das kind aufzupassen.
nixblick
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nein, warum sollte er auch
ICH würde niemanden dazu nötigen auf mein Kind aufzupassen der es nicht will. Wer weiß was dann abgeht und ob derjenige sich gut kümmert.
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na mal davon ab- wer will sein Kind schon in die Hände von jemanden geben der auf das Kind keine Lust hat?! Also ich nicht!
Nein, gezwungen werden kann er nich. Und wenn Du das Kind zu Ihm gibst, was spricht da dagegen`?
irgendwie echt blöd, wenn der getrennte partner nur noch kneipentouren machen kann und sein leben in vollen zügen lebt und man selber so auf der strecke bleibt. ist warscheinlich auch zu viel verlangt mal ins kino zu gehen oder so.
dann hast Du dein Stück Leben wieder
er hat einfach keinen bock. er sieht ihn 3 mal die woche und wir haben auch ein super verhältnis zueinander. kein streit, gemeinsam abendbrot essen mit kind und ab und an auch mal gemeinsame unternehmungen. aber er meint, wenn ich weg gehen will soll ich ihn zu den großeltern bringen. das möchte ich aber nicht, denn die wollen ihn dann gleich von samstag früh bis sonntag abend. ich fühl mich da irgendwie voll erpresst!
er auch nicht kind sein
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schade das du mir nicht antwortest. Aber hättest du dann einen ruhigen Abend wenn du weißt der kümmert sich vllt nicht weil er ja keine Lust hat?
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äh..wer wollte den KV zum Babysitten zwingen? 3mal die Woche ist schon öfter als bei vielen anderen.
Und die böööösen Großeltern möchten ihr Enkelkind gerne 2 Tage haben- wie schlimm!
muss man dann gleich das kind an den vater für immer abgeben und kindsunterhalt zahlen? ist euer denken echt so schwarz weiß? darf ich nie wieder weg gehen nur weil ich mich vom vater getrennt habe?
die anderen haben ziemlich ähnlich geantwortet!
oder traust Du dich da nicht zu meckern..
en
du liest mich nicht oder??? WIE könnte ich das Kino genießen wenn ich weiß es ist jemand mit meinem Kind allein der eigtl gar nicht will???? Also ich hätte kein ruhiges Gewissen.
Du kannst weggehen, so oft du willst. Dann bezahl einen Babysitter..die Großeltern sind auch noch da, aber das paßt dir nicht. Also stehst Du dir selber im Weg und solltest da nicht wirklich jammern!
nen stück leben
wenn es nicht mit unter die pflicht gehört werde ich ihn auch nicht zwingen!
um mal uzrückzuschreien
mal davon ab, könnte man ja selber draufkommen, denn der gedanke ist schon mehr als schräg jemanden zu zwingen in seinen eigenen 4 wänden babysitter zu spielen.
bezahl ihn doch, vielleicht macht er es ja dann
3x hier gefragt in EINEM Thread..
Ich würde durchdrehen wenn ich wüsste mein Kind wird vllt gleichgültig behandelt weil derjenige keinen Bock hat.
Tja so isset eben, wenn man das Kind bei sich leben hat, dann muss man sich eben um einen Babysitter kümmern.
Klar, du kannst ihn mit der Polizei abholen lassen und dann muss er auf dein Kind aufpassen. Nein, Scherz, natürlich nicht! Wenn du abends ausgehen willst, ist das dein Privatvergnügen und du musst dir einen Babysitter suchen. Der KV hat nur das Recht, prinzipiell auch die Pflicht zum regelmässigen Umgang mit dem Kind (z.B. jedes zweite WE bei ihm zu Hause). Aber selbst dazu könnte man ihn ggf. nicht zwingen, wenn er sich sträubt.
Die scheinen ja zu wollen, und du möchtest etwas Freiheit, wo ist das Problem. Und der Vater scheint sich ja auch zu kümmern ansonsten.
da hat se mehr zeit für sich als nur einmal in der woche ins kino gehen... und das blöde kino kann man dann auch aufs we verschieben... ich versteh ihre logik nicht...
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