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Geld verliehen...

Geld verliehen...

Kira75

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Wenn man jemandem Geld geliehen hat, relativ viel...., leider besteht nichts schriftliches, wie viele Chancen hat man das Geld einzufordern, über einen Anwalt? (Bei Facebook existiert ein Schriftverkehr über diese Schulden, mit Bitten um das Geld und Versprechungen, dass bis dann und dann eine Rate bezahlt wird etc.)


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Hm... ich könnte mir spontan ein 2. FB-Profil zulegen und mir selbst schreiben... so wie es hier auch einige Trolle tun... ob das reicht um etwas einzuklagen Hast du der Person schon gesagt, das du etwas offizielles schriftlich möchtest.


Kira75

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Antwort auf Beitrag von mf4

Es geht zum Glück nicht um mich.... Ja da hast Du recht, aber das Profil existiert ja nicht erst seit gestern und der Ausleiher hätte auch nicht seine Familie drin bei den Freunden z,B. Toll als einziges Schriftstück ist es natürlich nicht..., das ist klar. Nachträglich etwas schriftliches verlangen wäre eine Möglichkeit, bezweifle aber, dass er etwas in die Richtung unterschreibt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Wenn derjenige nichts schriftliches will dann gehe davon aus, dass er niemals was zurückzahlen wird. Ich ich würde ein normales Mahnverfahren eröffnen, Aufforderung, Frist usw.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Hmm, der Anwalt wird dir sicher am Besten sagen können, ob dies nicht doch als schriftliches Anerkenntnis der Schulden dient. Wenn du an dein Geld willst, wird dir ja anscheinend nichts anderes mehr übrig bleiben. An deiner Stelle würde ich den Schuldner jetzt schriftlich in Verzug setzen. Will heißen: schreib eine Zahlungsaufforderung MIT FRIST, und wenn die verstreicht, ohne dass er zahlt, ist er endgültig dran.


Kira75

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Die Freisetzung über einen Anwalt, oder selbst? Die reine Beratung beim Anwalt 50 €..., wenn er was macht ordentlich mehr...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Die Fristsetzung kannst du allein. Google einfach mal ein bisschen zum Thema. Vordrucke gibt es in jedem Schreibwarenladen... http://www.helpster.de/privates-mahnverfahren-einleiten_42277


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kira75

frage ist dann nur: kann der beklagte die schulden begleichen? bedenke auch das anwaltshonorar, das ist nicht ohne.


Kira75

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Er arbeitet und angeblich zusätzlich schwarz, also denke ich ja. Zudem war Ratenzahlung vereinbart, das ist zu schaffen, wenn man denn will.