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geeignete strafe?

geeignete strafe?

nicosmama

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sohnemann hat auf einer tauschbörse ein spiel runtergeladen,auch noch eins ab 18 und mir dadurch eine rechnung vom anwalt von 600 euro eingehandelt. welche strafe würdet ihr verhängen? bin grad voll durch den wind,hab die 600 nämlich gar nicht ...


Patti1977

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wie alt ist er?


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Wusste er von der Strafbarkeit?


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Wusste er von der Strafbarkeit?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

hat er ein sparbuch? er kann es ja dann wieder draufsparen und eventuell dafür einen kleinen job in den ferien annehmen.


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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Tagessätze? Das finde ich eigentlich als Strafe immer sinnvoll. 600 € war eine Pauschalstrafe oder habt ihr Tagessätze bekommen (ist warscheinlich gar keine Strafe, sondern Ordnungsgeld????) Wieviel Taschengeld bekommt er im Monat? Das sind dann 30 Tagessätze. Und die würd ich ihn, wenn er wußte, was er tut ( und frei ab 18 kann er lesen!!!) schon drauf drücken, zahlbat in 6 Monaten. Den Rest musst Du aufbringen, Dein Anschluss, Deine Aufsichtspflicht.....


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

Wie alt ist dein Sohn denn?? Würde wohl estmal zur Verbraucherzentrale oder auch zu einem Anwalt


mf4

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).


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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Es sind momentan betrüger unterwegs freunde von mir haben auch plötzlich einen Brief vom Anwalt bekommen weil sie was runtergeladen haben sollen, letzendlich kam raus das es gar nicht stimmte denn sie waren zu diesem zeitpunkt nicht zuhause und deren angebliche ip adresse war in sachsen oder so (wohne in Bayern)


Joosy

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

erstmal würde ich alles mögliche versuchen von wegen sohn erst 14 und er wusste es nicht etc.. und dann? ganz einfach....er muss es zur hälfte wieder abzahlen (vom taschengeld)


Fru

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

Hm, eine Strafe sollte immer direkt im Zusammenhang mit dem "Vergehen" stehen...somit würde ich den PC verbieten und weil es Dich ne Stange Geld kostet, würde ich ihm mindestens das hälftige Taschengeld streichen... Nebenbei würde ich, vor dem Bezahlen, die rechtliche Seite noch kurz checken! LG


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Antwort auf Beitrag von nicosmama

Ignoriere die Rechnung bitte erstmal.Bitte nicht zahlen und keinen Brief hinschreiben. Eine Freundin hatte das auch,die hat das ignoriert und nie wieder was davon gehört. Eine andere Freundin hat versucht sich da rauszuwinden und denen einen Brief geschrieben.Die hat jetzt einen Mahnbescheid bekommen. Natürlich muss er begreifen das er das nicht darf.Ich würde für eine gewisse zeit das Taschengeld einbehalten.


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1. ist das ein schwebend gültiges rechtsgeschäft gewesen er is unter 18,also ebschränkt geschäftsfähig und darf rechtsgeschäfte nur dann abschliessen wenn ihr das erlaubt habt habt ihrs nich oder sagt ihr nachträglich will ich nich,wird das rechtsgeschäft nichtig davon abgesehn würd ich erst auf post vom gericht warten ich hatte das auch schonmal und ollte 180 euro latzen und habs ignoriert und nie wieder was von gehört


nicosmama

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ich denke wir müssen zahlen: http://www.recht-gehabt.de/anwaltstipps/markenrecht-urheberrecht/kornmeier-und-partner-abmahnung-sniper-ghost-warrior-iad-baseprotect-ug.php ging um dieses spiel... der pc ist einkassiert und internetanschluss ist nicht mehr.


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Antwort auf Beitrag von nicosmama

müsst ihr meines wissens nach trotzde nich weil beschränlt geschäftsfähig und ungültiges rechtsgeschäft weil er unter 18is geh zur verbraucherzentrale oder zu nem anwalt...


nicosmama

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rufen montag den anwalt an,allerdings muss er schon merken das er mein vertrauen echt missbraucht hat unabhängig davon ob ich nun zahlen muss...


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

wer kann beweisen, dass es der junge war. es ist dein anschluss und nicht seiner.


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Ja, aber der Besitzer eines Internetanschlusses hat darauf zu achten,d as damit keine inkorrekten Dinge gemacht werden... Da gab es irgendwann mal ein Grundsatzurteil und wenn das stimmt, dann müssen Urheberrechtsverstoß,d ie nachgewiesen werden, auch geahndet werden.


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Antwort auf Beitrag von nicosmama

ja sicher pc weg und internet wge find ich schon ganz wirksam ;)


nicosmama

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

na,dann wäre ich es gewesen und es ist illegal...