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Allison_Cameron

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Ich musste ja den Ranzen meines Sohnes einschicken und nun haben wir einen neuen Ranzen bekommen. Ist da dann wieder 2 Jahre Garantie darauf? Eher nicht oder? Gruß


mf4

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Ich hatte das bei anderen Geräten und da halten dann die alten Fristen für das neue Gerät


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ok, dachte ich mir schon. Danke Dir! LG


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Ich würde sagen, ja! Es ist doch ein neuer Artikel, und auf den Laufen dann auch zwei Jahre.


Fru

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Hast Du eine neue Rechnung bekommen?


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Fru

Nein...wurde einfach ausgetauscht...kaputt gegen neu


Fru

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

vom Alten..somit hast Du keinen Beleg = keine Garantie...zumindest keine Neue. So würde ich das sehen


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Eben..und deshalb hast du keinen Beweis dass du jetzt einen neuen hast...somit läuft die alte Garantie weiter, und kaum ein Händler Würde das machen bei einem Austausch eine neue Rechnung ausstellen...


Honey58

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Das hat nichts mit Beweislast zu tun. Ein Austausch ist kein Neukauf, somit gibt es auch keine Rechnung. Die gesetzliche Gewährleistung verjährt zwei Jahre nach Übergabe des ursprünglichen Ranzens. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Verkäufer den Mangel an der Ware anerkennt. Dann würde die Frist wieder von vorne beginnen. Das wird er aber zu 99,9% der Fälle nicht tun, sondern den Austausch als Kulanz deklarieren!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Honey58

So meinte ich es doch.... Nur du hast es besser geschrieben


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Ich denke nicht. ....du hast ja auch keine neue rechnung bekommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Lt Internet hast du neue Ansprüche. http://www.frag-einen-anwalt.de/Austausch-eines-Geraetes-erneut-2-Jahre-Gewaehrleistung---f125558.html LG


Honey58

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Antwort auf diesen Beitrag

Ich glaube da hast Du dich verlesen. Die Gewährleistungsansprüche verlängern sich durch den Austausch NICHT! Es gilt die Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Meinst Du wirklich "Garantie" oder vielleicht doch die gesetzliche "Gewährleistung"?


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Egal...ich wüsste halt nur, was ist, wenn er in den nächsten 2 Jahren nochmal kaputt geht.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Nein, rechtlich ist das nicht egal! Also, hast Du eine Garantie vom Verkäufer musst Du in die AGB schauen. Die gesetzlichen Ansprüche verjähren nach zwei Jahren und verlängern sich NICHT durch den Austausch.