Allison_Cameron
Ich musste ja den Ranzen meines Sohnes einschicken und nun haben wir einen neuen Ranzen bekommen. Ist da dann wieder 2 Jahre Garantie darauf? Eher nicht oder? Gruß
Ich hatte das bei anderen Geräten und da halten dann die alten Fristen für das neue Gerät
Ok, dachte ich mir schon. Danke Dir! LG
Ich würde sagen, ja! Es ist doch ein neuer Artikel, und auf den Laufen dann auch zwei Jahre.
Nein
Hast Du eine neue Rechnung bekommen?
Nein...wurde einfach ausgetauscht...kaputt gegen neu
vom Alten..somit hast Du keinen Beleg = keine Garantie...zumindest keine Neue. So würde ich das sehen
Eben..und deshalb hast du keinen Beweis dass du jetzt einen neuen hast...somit läuft die alte Garantie weiter, und kaum ein Händler Würde das machen bei einem Austausch eine neue Rechnung ausstellen...
Das hat nichts mit Beweislast zu tun. Ein Austausch ist kein Neukauf, somit gibt es auch keine Rechnung. Die gesetzliche Gewährleistung verjährt zwei Jahre nach Übergabe des ursprünglichen Ranzens. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Verkäufer den Mangel an der Ware anerkennt. Dann würde die Frist wieder von vorne beginnen. Das wird er aber zu 99,9% der Fälle nicht tun, sondern den Austausch als Kulanz deklarieren!
So meinte ich es doch....
Nur du hast es besser geschrieben
Ich denke nicht. ....du hast ja auch keine neue rechnung bekommen.
Lt Internet hast du neue Ansprüche. http://www.frag-einen-anwalt.de/Austausch-eines-Geraetes-erneut-2-Jahre-Gewaehrleistung---f125558.html LG
Ich glaube da hast Du dich verlesen. Die Gewährleistungsansprüche verlängern sich durch den Austausch NICHT! Es gilt die Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe.
Meinst Du wirklich "Garantie" oder vielleicht doch die gesetzliche "Gewährleistung"?
Egal...ich wüsste halt nur, was ist, wenn er in den nächsten 2 Jahren nochmal kaputt geht.
Nein, rechtlich ist das nicht egal! Also, hast Du eine Garantie vom Verkäufer musst Du in die AGB schauen. Die gesetzlichen Ansprüche verjähren nach zwei Jahren und verlängern sich NICHT durch den Austausch.
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