Mitglied inaktiv
das kann man zwar notariell ausschließen lassen, aber wenn es ernst wird, entscheidet das gericht und der andere ist trotzdem dran..... vor allem wenn einer in rente dann auf h4 angewiesen ist. bevor der staat zahlt, zahlt der ehegatte/die gattin. wir haben beschlossen, die nicht unerheblichen notarkosten zu sparen, wenn man am ende doch der dumme ist.
Nach Auskunft unseres Notars muß das Trennungsdatum exakt festgelegt werden und somit kann der Versorgungsausgleich ab da ausgeschlossen werden...
ja. kann. aber ob es im ernstfall tatsächlich dazu kommt? die armen notare wollen ja auch leben....
Meine Anwältin hat mir damals dringend davon abgeraten, in der notariellen Trennungsvereinbarung den Versorgungsausgleich auszuschließen.
mit welcher begründung, blueberry?
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