Ronja Räubertochter
Hi, wir werden demnächst umziehen. Und ich hatte irgendwie immer gedacht, weiterführende Schule kann man frei wählen. Nun teilte mir aber die Schule mit, das unser neuen Wohnort nicht mehr ihr Einzugsgebiet sei. Somit sie 1. eh keine Fahrmarke bekomme und 2. die Schule wechseln müsste. Meine Tochter muss sowohl zur jetzigen Schule, als auch zu der die für sie zuständig sei, mit dem Bus fahren. Beide Schulen gehören zum gleichen Landkreis. Nur die Gemeindezugehörigkeit ist eine andere. In der anderen Schule ist genau so wenig ein Platz in der 8. Klasse frei wie an unserer Schule. Daher verstehe ich das Problem nicht. Muss ich sie jetzt wirklich ummelden?
vom prinzip kann man weiterführende frei wählen. hier ist es aber so: die, die im einzugsgebiet wohnen, haben eben vorrang. heißt, wenn du als auswärtige kommst und es keinen platz gibt, erhältst du keinen. zur fahrmarke ist es hier auch so: wenn in deinem einzugsgebiet eine schul ist, die du aber nicht möchtest und du dich für eine weiter weg entscheidest, hast du kein anrecht auf zuschuss zur fahrkarte. da du die vorhandene möglichkeit bewusst nicht nutzt. obwohl sie da wäre. wenn du keinen platz bekommst in beiden schulen wende dich ans schulamt, dann wird eine der schulen angewiesen dein kind aufzunehmen.
Hier auch. Fahrkarte mussten wir selbst zahlen, es gibt keinerlei Zuschuß. Den gäbe es hier nur, wenn wir keine Schule mit gewünschtem Bildungsgang haben. Die Gms hier im. Ort hat seit einigen Jahren ebenfalls eine Oberstufe, von daher war es nicht mehr gerechtfertigt, die Kinder 14km weiter zu schicken UND die Fahrkarte bezahlt zu bekommen. Anders wäre es, wenn wir 800m weiter auf dem Dorf wohnen würden. Wir hatten Glück, unsere Kinder wurden alle drei an der Schule genommen, die wir gerne wollten. Wir mussten jedoch dem Direktor glaubhaft versichern können, dass sich der lange Weg lohnt(wenn sie um 13.10 Uhr Schulschluss haben, sind sie erst 14.30 Uhr zu Hause) und die Kinder nicht überfordert sind.
Hallo, das Problem ist, dass Deine Tochter durch den Umzug jetzt Platz machen muss für ein Kind aus dem Einzugsgebiet, zu dem ihr dann nicht mehr gehört. Zum weiteren Vorgehen hat meine Vorrednerin ja schon etwas empfohlen. Viele Grüße
Tatsächlich liegen beide Schulen in der gleichen Stadt. Es sind beides IGS und beide voll. Normalerweise wird von der einen Schule zur anderen abgegeben, wenn die eine voll ist. Das ich die Fahrkarten selber zahle stört mich ja nur so weit, das auch ein anderes auf die gleiche Schule wie meine jetzt geht und eine Karte bezahlt bekommt, weil die für Sie zuständige Schule keinen Platz frei hatte. Tatsächlich möchte ich meine Tochter weder auf der Realschule noch auf dem Gymnasium anmelden. Wir hatten uns bewusst für eine IGS entschieden. Muss ich halt doch noch mal mit dem Landkreis telefonieren. Danke euch
Welches Bundesland?
Niedersachsen
§ 63 NSchG https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulbezirkswechsel-niedersachsen-63-niedersaechsisches-schulgesetz-nschg_166434.html#:~:text=Schulbezirke%20in%20Niedersachsen%20%2D%20%C2%A7%2063,in%20deren%20Schulbezirk%20man%20wohnt. Falls es also einen Schulbezirk für weiterführende Schulen bei euch gibt, seid ihr erst mal gebunden. Ausnahmen gibt es aber immer.
Bei uns im Landkreis (auch NDS) gibt es dieses Problem regelmäßig bei den Gymnasien. Da hilft folgendes Vorgehen: Vergleiche das Lehrangebot der beiden Schulen und suche ein Fach heraus, das nur an eurer bevorzugten Schule unterrichtet wird. Argumentiere dann, dass du dein Kind wegen des pädagosichen Angebots an Schule XY schicken möchtest, weil du ganz großen Wert darauf legst, dass dein Kind Spanisch lernt, eine bestimmte Förderklasse besucht oder was auch immer du findest. Da du freie Schulwahl hast und bestimmen kannst, ob dein Kind Spanisch oder Französisch lernen soll, muss das Kind an der Wunschschule aufgenommen werden. Bei uns war es Altgriechisch. Wenn man wollte, dass sein Kind ein bestimmtes Gymnasium besucht, hat man angegeben, dass es ab Klasse 8 Altgriechisch lernen soll. Wenn das Kind dann mit 14 entschieden hat, dass es absolut keine Lust auf Altgriechisch hat, hat dann auch kein Hahn mehr danach gekräht.
Hallo, erst mal - Schulrecht ist Landesrecht, da kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Bei uns (Bayern) ist es so, das man für weiterführende Schulen (ausser Mittelschule) ein Wahlrecht hat, es aber trotzdem weiter Schulsprengel gibt. Wenn die Fahrt zur ausgewählten Schule weiter ist, als die Fahrt zur nächsten geeigenten Schule im Schulsprengel, dann zahlt man als Eltern den Fahrpreis komplett - nicht anteilsmässig, sondern wirklich alleine. Was man da probieren kann, ist rauszufinden, ob die gewünschte Schule ein Alleinstellungsmerkmal hat - wie Ganztagsbetreuung, Fächerkombination ect. - damit hab man gegenüber dem Landratsamt eine Argumentationsmöglichkeit. Beim Umzug müsse bei uns kein Kind die Schule wechseln, allerdings müssen die Eltern eventuell die Fahrtkosten selber tragen. Kommt immer ein bischen auf die Argumentation an. Ich kann dir nur empfehlen mit dem entsprechenden Amt /Landratsamt direkt zu reden. Bisher hab ich die Erfahrung gemacht, das dann gemeinsame Möglichkeiten gesucht werden die im Intresse des Kindes liegen. Sprich meinen Sohn hab ich an eine andere Mittelschule als die Sprengelschule bekommen - war damals die Mittelschule die ein sehr gute Ganztagskonzept hatte und nicht nur eine (mittelmässige) Nachmittagsbetreuung. Ich hatte gute stichhaltige Argumente, warum das für meinen Sohn notwendig ist - und das Landratsamt hat Schule und Fahrtkosten genehmigt. Sprich, wenn die "Sprengelschule" gar keine Möglichkeit der Aufnahme hat, wäre das ja ein guter Grund warum das Kind den jetzigen Schulplatz behalten sollte. Aber das sind Einzelfallentscheidungen - da muss man direkt an die entscheidenden Stellen rantreten und mit den Reden. Gruß Dhana
Habe mit der neuen Schule heute telefoniert. Eigentlich müssen sie sie aufnehmen. Auch wenn es als 32. Kind wäre. Es gibt aber die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, das sie an der jetzigen Schule bliebt. Die Schule ist eigentlich voll. Wir werden also mit der jetzigen Klassenlehrerin und dann mit dem Direktor reden, ob sie bleiben kann. Ansonsten wird sie zumindest in der anderen Schule aufgenommen. Sie sind dazu verpflichtet. Selbst wenn sie übervoll sind. Ob das gut und sinnvoll ist, lasse ich mal so stehen.
Das hängt von deinem Bundesland ab! NRW ist das möglich. Viele Grüße
Hallo! Da eine Umschulung aus einer funktionierenden Klasse für Dein Kind eine besondere Härte darstellen kann, mindestens aber ein nachvollziehbarer pädagogischer Grund für den Verbleib in der aktuellen Schule ist, könntest Du diese Argumentation versuchen. Mit Hinblick darauf, dass der Schulweg vergleichbar ist, gibt es auf jeden Fall die Möglichkeit, auf offene Ohren zu stoßen. In diesem Zusammenhang würde ich auch mit der Klassenlehrkraft und ggf. zusammen ein Gespräch mit der Schulleitung führen, damit diese das unterstützen. VG Sileick
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