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Frauenarzt verklagen

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Frauenarzt verklagen

Belen

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In der Schwangerschaft wurde mir gesagt, dass alles in Ordnung wäre. Als mein Kind auf die Welt kam, habe ich bemerkt, dass er ein Auge kleiner als das andere hat. Er hat microphthalmus und ein hautkolobom im Auge. Das hätte der Frauenarzt in der Schwangerschaft sehen müssen, hat aber mir gesagt, dass alles ok war. Vielleicht hätten wir etwas machen können, damit das Auge sich richtig entwickelt. Kann ich den Frauenarzt verklagen? Danke euch!


Merry21

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Hallo du, erstmal alles Gute für euer Kind und ich hoffe, dass es damit trotzdem gesund und einigermaßen ohne viele Einschränkungen leben kann. Ich kenne mich damit nicht aus, aber grundsätzlich kann der Frauenarzt nicht alles an möglichen Fehlbildungen schon pränatal sehen. Es erfordert erstens ein mega gutes Ultraschallgerät und sehr gute diagnostische Fertigkeiten, um so etwas zu erkennen. Nicht umsonst gibt es die pränatale organische Feindiagnostik, die auch nur von entsprechend ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden kann. Wir mussten das damals machen bzw es wurde uns wegen Schwangerschaftsdiabetes empfohlen. Er hat uns da schon gesagt, nur weil er nichts auffälliges sieht, heißt das nicht, dass nix ist. Man kann so etwas nie 100 pro ausschließen. Hier, das hab ich im Internet gefunden, vielleicht hilft euch das bei der Entscheidung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6114735/ Ich glaube es bringt nichts, den Frauenarzt zu verklagen. Und auch wenn es schwer fällt zu akzeptieren, ich glaube auch nicht dass er was dafür kann. Das könnte er nur, wenn er grob fahrlässig gehandelt hätte. Ich wünsche euch alles Gute. LG Merry


ilsevonderunkrautfarm

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Was erwartest du dir, von einer Klage?


KKM

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Keine Ahnung, ob man Fehlbildungen vor der Geburt am Auge erkennen kann. Ich vermute, eher nein.... Was wäre passiert, wenn man es vorher gewusst hätte??? Hätte ein spezieller Arzt bei der Geburt unterstützend da sein können? Hätte das etwas verändert? Hättest Du die Schwangerschaft beendet und das Baby abgetrieben? Wenn beides "nein" ist, brauchst Du den Arzt nicht zu verklagen....


KKM

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Alles Gute für Euch und das Baby. Das war sicher ein Schock, das glaube ich!


netteKlarinette

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Google sagt mir, dass man das durchaus beim Fehlbildungsultraschall erkennen kann. Ich habe rechtlich überhaupt keine Ahnung, aber ich denke, du solltest die folgenden Faktoren für dich vorher klären: 1. warst du überhaupt bei einem speziellen Feinultraschall im Zentrum zum zusätzlichen US oder „nur“ bei der Gyn die den zweiten großen US macht? Denn das ist durchaus etwas anderes, und ein normaler Gyn sieht das bei dem zweiten großen US denke nicht. Wir wurden wegen einer familiären Vorbelastung (nicht vererbbar, aber dem Arzt war’s lieber es wird genau geschaut und alle unsere Kinder haben das nicht) bei allen Kindern zusätzlich ins Zentrum überwiesen und die drehen eine Stunde das ganze Kind bis auf den kleinsten Knorpel auf links. Allerdings natürlich die Sachen, wegen denen überweisen wurden (bei uns die Gelenke) nochmal speziell und am genauesten. 2) hätte man vorgeburtlich überhaupt was machen können, also wäre das „Outcome“ also die Schwere der Betroffenheit des Auges dann weniger gewesen, wenn man es gewusst hätte? Wenn du beides mit „ja“ beantwortest würde ich einen Termin beim Arzt in dem Zentrum machen, bei dem zu warst und ein Gespräch suchen. Uns wurde im Zentrum aber auch gesagt, dass es durchaus sein kann, dass das Kind trotzdem Fehlbildungen haben kann, die der Arzt nicht gesehen hat und dass es immer einen Bereich des Basisrisikos gibt, dass das Kind nicht gesund ist. Das musste man dort auch als Belehrung unterschreiben.


netteKlarinette

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Antwort auf Beitrag von netteKlarinette

Alles Gute für euer Kind und alles Liebe für euch, bestimmt wird es auch mit „nur“ einem Auge wundervoll behütet aufwachsen und später ein tolles, eigenständiges Leben führen können.


miss_spicy

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Woher weißt du, dass dein FA das sehen hätte müssen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man vor der Geburt da etwas machen hätte können. Woher weißt du das alles so sicher? Beim Pränataldiagnostiker, welcher sehr sehr gute Geräte hat im Gegensatz zu meinem "Haus" FA, muss man sogar vorher so ein Aufklärungsblatt unterschreiben, eben dass solche kleinen Makel möglicherweise nicht entdeckt werden können, nicht mal bei kleinen Gaumen und Kieferspalten ist das sicher, selbst die beste Technik ist nun mal begrenzt.


Suomi

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Hast Du denn schon abgeklärt, ob man es während der Schwangerschaft hätte erkennen müssen und wenn, hätte man überhaupt während der Schwangerschaft etwas machen können damit das Auge "gesund" ist, wenn das Kind auf die Welt kommt? Das sind ja Dinge, die man vorab klären muss. Wenn es während der Schwangerschaft keine Behandlung gibt bei sowas, nutzt Dir doch auch eine Klage nichts.


bea+Michelle

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Freunde meiner Tochter haben eine Tochter, die kam ohne einen Unterarm zur Welt. Das hatte auch keiner (angeblich) gesehen. Da würde ich meinen, das eine Augenfehlbildung auch nicht zu erkennen ist. Aber ich bin kein Arzt. Alles Gute für euch.


Monamig123

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Also wenn ein FA nicht sieht, dass ein ganzer Unterarm fehlt, dann würde ich schläunigst Arzt wechseln... Meiner zählt sogar die Finger des Babys


DecafLofat

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Jeder US und Diagnostik ist "ohne Gewähr". Steck die Energie lieber darin, dein Kind liebevoll zu akzeptieren.


misses-cat

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Erstmal hoffe ich das ihr als Eltern gut betreut werdet nach dem Schock und für euer Baby wünsche ich das er medizinisch gut betreut wird. Ich habe mich ein bisschen eingelesen, ein hautkolobom entsteht ca i der 6 ssw, da kann man dann nix behandeln, das ist einfach so und ob das vor der Geburt entdeckt werden kann kann ich mir nur schwer vorstellen Das Hautkolobom kann man vorgeburtlich erkennen, allerdings behaupte ich das sowas nur ein degum 2 oder 3 ausgebildeter Arzt in der Regel erkennt, bei einem normalen Gynäkologen ist das wohl eher Glück. Vorgeburtlich habe ich nix gefunden das man das behandeln kann so das das Auge nachwuchs, wie soll man auch ein Auge zum wachsen bringen? Allerdings wird sich auch ein degum Arzt soweit absichern das er nicht haftet falls er was übersieht. Ich selber war mit meinen letzten drei Kindern beim degum 2 Arzt, bei meiner zweitjüngsten meinte der Arzt das er größere Herzfehler ausschließen kann, es aber doch sein kann das sie einen kleineren hat, den hatte sie dann auch. Das gleiche war mit einem offenen Rücken, er meinte das er zu wäre, das war er auch allerdings hat sie eine Vorstufe davon, in ihrem fall ist es nur eine kosmetische sache an einer stelle die keiner sieht, aber es ist da. So leid es mir tut aber man hat nie die Gewissheit für ein gesundes kind


misses-cat

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Ach so selbstverständlich kannst du dich bei einem fachanwalt beraten lassen und es gibt sicher auch selbsthilfevereine die euch sagen können ob in eurem Fall eine Klage lohnt


StiflersMom

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Jetzt mal wertfrei : geh zum Rechtsanwalt, ein erstberatungsgespräch, ist nicht teurer.


Berlin!

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Aufgrund Deiner Schilderung wirst Du sicher keinen fundierten rat erhalten, schon gar nicht in einem Forum, in dem sich Kai*innen aufhalten- Um eine vernünftige, fundierte Auskunft zu bekommen, solltest Du zu einer Fachanwältin für Medizinrecht gehen. Alles andere ist Krislallkugeldeuterei. was man ganz allgemein sagen kann: Zum Leben gibt es keine Alternative. Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld ist denkbar, wenn Du bei korrekter Diagnose Deines Gynäkologen dass Baby nicht bekommen hättest, wenn also bei korrekter Diagnose die Voraussetzungen des § 218 vorliegen. Das klingt ehrlich gesagt nicht so.


Meyla

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Trollst du?


Feuerschweifin

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Frage bzgl. Verklagen: Welcher Schaden ist dir und/oder deinem Kind entstanden, der nicht entstanden wäre, wenn es pränatal festgestellt worden wäre?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Das ist grundsätzlich die richtige Frage. Ein Schaden könnte (könnte!!) entstanden sein, wenn durch die unterbliebene Diagnose ein bestehender Schaden noch verschlimmert wurde. Sprich: wenn man bei rechtzeitigem Bemerken wirklich etwas hätte tun können und die Beeinträchtigung nach der Geburt jetzt grösser ist, als sie sein müsste. Aber nochmal, wie ich oben geschrieben habe: man hat keinen Anspruch auf ein vollkommen gesundes Kind. Und nur, wenn bei rechtzeitigem Erkennen der Beeinträchtigung die Voraussetzungen einer Abtreibung vorlagen, kann man über einen Schadenersatz nachdenken. Aber nicht, weil das Kind behindert ist sondern weil ein Versorgungsmerhaufwand besteht. Zum Leben gibt es keine Alternative. Stichwort: Wrongful Life


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ich kann dir rechtlich folgen, aber wenn wir es mal ausformulieren, was das im Klartext bedeutet, ist es echt ekelhaft: Man will einen Arzt verklagen, weil man das Kind, das man jetzt in den Armen hält, lieber abgetrieben hätte. Wenn es stimmt, wie jemand hier schrieb, dass man auch bei pränataler Diagnose nichts hätte tun können, um zu verbessern oder zu heilen, muss es der AP ja eigentlich genau darum gehen. AP, ist das so?


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Sie hätte das Kind abtreiben können. Den was hätte sie sonst ändern können? Nichts.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Ändern nichts, aber man hätte sich darauf einstellen können. das wäre der "Schock" bei der Geburt nicht so gross gewesen.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Das ist doch kein Schaden, den man rechtlich beklagen kann.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Hast du mal gegoogelt wodurch es am häufigsten zu diesen Fehlbildungen kommt? Sie will ja verklagen, weil man angeblich etwas dagegen hätte machen können. Was nicht geht. Ausser Abtreibung, damit hätte es sich dann erledigt. Beide Fehlbildungen dürften im normalen US auch nicht erkennbar gewesen sein. Mein Arzt hat auch nie gesagt, das Kind ist gesund. Nicht mal nach den Fein-US. Es heisst, wir können nichts auffälliges erkennen. Eine Garantie gibt es nie. Sollte man sich bewusst machen.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Das will ich der AP nicht unterstellen. Und mit dem, was die AP beschreibt, gibt es keine Möglichkeit, legal und unter den Voraussetzungen des § 218 abzutreiben. Gemeint sind hier Fälle, in denen zB eine Frau schon 3 Kinder hat, erneut schwanger ist und sie dem Arzt auch sagt, dass sie sich nicht vorstellen kann, ein schwer behindertes Kind zu versorgen, weil sie zu alt ist und schon Kinder hat. Arzt sagt: es ist alles in Ordnung und dann kommt das Kind schwer behindert auf die Welt. In so einem Fall kann der Arzt für den Mehraufwand herangezogen werden, der nun besteht im Vergleich zu einem gesunden Kind. Mag schlimm klingen, aber ranmuss bedenken, dass manche Kinder aufgrund ihrer Einschränkungen ihr Leben lang Pflege brauchen. Es geht hier bei weitem NICHT um die Fälle, bei denen ein Kind eine Beeinträchtigung hat, die man hätte erkennen können, die aber selbst bei Kenntnis sicher keine Spätabtreibung gerechtfertigt hätte. Auf einem anderen Blatt steht, wenn der Arzt etwas übersieht, dass sich dann maximal schlimm auswirkt obschon man bei früherem Wissen etwas hätte tun können.


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von Belen

Einen Arzt zu verklagen ist mega schwierig. Die schreiben die Berichte und sitzen am längeren Hebel. Wenn du Rechtschutz hast, kannst du es versuchen. Sehe aber wenig Chancen. Der Arzt hat ja nicht falsch behandelt also aktiv einen Fehler gemacht sondern "nur" etwas nicht gesehen auf dem Ultraschall. Dort kann man eh nicht immer alles zu 100 Prozent erkennen.


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von Belen

Mich würde auch interessieren welches Ergebnis du mit einer Klage erreichen willst? Ich denke auch das so eine Fehlbildung, wenn sie ein normaler Gynäkologe beim Ultraschall erkennen könnte nicht behandelt werden kann. Also bliebe ja nur Abtreibung, weil man nicht das perfekte Kind hat? Das wäre für mich ziemlich makaber und dann sollte man keine Kinder in die Welt setzen, wenn man das Risiko nicht tragen möchte.


Maluna

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Antwort auf Beitrag von Belen

Wenn du nur beim normalen Gyn geschallt wurdest, muss der solche "Kleinigkeiten" nicht sehen. Ich kenne einen Fall da hat die normale Gyn in der 30. SSW eine gestaute Niere bemerkt und dann an einen feindiagnostiker überwiesen. Der war beeindruckt, dass das im Rahmen der normalen Vorsorge überhaupt aufgefallen ist... und die Augen sind ja nun wirklich klein. Glaube nicht ernsthaft dass du einen Arzt dafür haftbar machen kannst, dass sowas übersehen wurde. Und dann kommt es immer auch noch auf die Untersuchungsbedingungen an, wieviel der Arzt sehen kann. Und dein Kind macht eine Klage auch nicht gesund... ich würde mir das Theater sparen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Belen

Mein Kind kam mit einem schweren Herzfehler tot zur Welt. DAS konnte man mit einem herkömmlichen US nicht feststellen. Und bei einem "Feinultraschall" war ich nicht. Wie oft wurde mir das hinterher vor den Latz geknallt "Wieso hat das der Arzt nicht schon während der Schwangerschaft gesehen?" So, Gegenfrage: Was hätte es gebracht? Das Baby wäre so oder so gestorben, was ja dann leider auch passiert ist. Hätte ich es zb. in der 12. SSW erfahren, ich hätte eh nicht abgetrieben. Und so hab ich eben wenigstens die Erinnerung an eine schöne Bilderbuchschwangerschaft bis zur 21. SSW, die mir mit dem Wissen der Fehlbildung wohl genommen worden wäre. Und ja, ich bin heute noch bei diesem Frauenarzt, auch wenn paar Schlaumeier meinten, ich hätte ihn verklagen sollen. Das Kind wäre aber dadurch auch nicht mehr am Leben. Und kein Geld der Welt kann dir ein verstorbenes Kind ersetzen, glaub mir. Klar kannst du dich beraten lassen. Wenn du einen guten Fachanwalt erwischst, der sagt dir dann aber auch, dass es sich viele viele Jahre hinziehen kann und man sehr gute Nerven braucht. Angefangen von Gutachten, über Anwaltsschreiben der Gegenseite, Anwaltsbesuche deinerseits und am Ende evtl. noch Gerichtstermine, die dann aber in 90 % der Fälle ins Leere laufen. Hier gab es in der Straße einen Fall eines jungen Mannes, der Lungenkrebs hatte, das aber von seinem Hausarzt nicht erkannt wurde. Er bekam Medikamente gegen Bronchitis usw. Erst als die Symptome gar nicht weggingen und er anfing Blut zu husten, ging er in eine Klinik. Eine Woche später war er gestorben. Seine Witwe hat den Hausarzt verklagt, es dauerte 7 Jahre insgesamt und am Ende bekam sie "nur" die Kosten für die Beerdigung erstattet. Und die zahlte der Arzt freiwillig, hatte wohl doch ein schlechtes Gewissen. Gerichtlich wurde er freigesprochen. Das Problem bei euch wird dann sein, dass diese Behinderung ja nicht durch Ärztepfusch entstanden ist. Die Behinderung war ja eh angeboren. Ich vermute leider, da hast du schlechte Karten.


aomame84

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Antwort auf Beitrag von Belen

Ich kann verstehen, dass du erstmal schockiert bist. Mein Sohn kam auch mit etwas auf die Welt, das manchmal im Ultraschall vorab erkannt wird, und wir wussten es nicht. Aber man hätte auch wie bei euch vermutlich vorab nichts tun können (außer den Behandlungsplatz zu organisieren) Ich weiß nicht, was es bringen sollte den Frauenarzt zu verklagen und ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte. Ich würde die Energie lieber in nachhaltigere Dinge investieren. Ich musste vor einigen Jahren in die Notaufnahme und dort hatte der behandelnde Arzt einen Microphthalmus. Wahrscheinlich hat er nicht dreidimensional sehen können, aber er hat sich eben in seinem Weg nicht aufhalten lassen. Und genau das möchte ich meinem Sohn auch mitgeben: dass seine Einschränkung ihn nicht aufhalten sollte, die Dinge zu tun, die er tun möchte. So abgeschweift.


Christa_2010

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Antwort auf Beitrag von Belen

Klagen kannst Du nur, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt, den nachzuweisen wird schwer sein.