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Fragen zur Elternzeit (Vater gesplittete Partnermonate)

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Fragen zur Elternzeit (Vater gesplittete Partnermonate)

KindlicheKaiserin

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Hallo, Ich habe 2 Fragen zum Thema Elternzeit: 1. Ich habe bei meinem Kind 1Jahr EZ genommen. Werden mir die 2 übrigen Jahre automatisch gutgeschrieben oder muss ich einen Antrag stellen oder ein Schreiben aufsetzen, falls ich zB später nochmal EZ nehmen möchte? 2. Im Oktober kommt unser nächstes Kind. Ich möchte 2 Jahre EZ nehmen, mein Mann möchte 2 Monate nehmen (tat er beim letzten Kind auch direkt nach der Geburt). Diesmal möchte er es gestückelt nehmen - einen Monat direkt ab Geburt und dann im Juli. - Wie stellt man hier den Antrag ungefähr? Bzw formuliert die Info an den AG? "Hiermit nehme ich einen Monat EZ ab Geburt meines Kindes (vorraussichtlicher ET 15.10.2020), sowie einen zweiten Monat EZ für den 10. Lebensmonat meines Kindes (vorraussichtlich 15.7.2020)." Würde das so gehen? - schreibt man dann auch 10. LM oder schreibt man Juli? Und ist es korrekt, dass der 2. Monat EZ dann ab dem 15.7 losginge (falls das Kind am 15. Kommt) oder kann er sich auch was aussuchen, wie zb 1.7 bis 31.7 ? Vllt kann mir ja jemand von seinen Erfahrungen berichten. Viele Väter nehmen die EZ ja schonmal gesplittet. Persönlich kennen wir leider keinen Achja...und müsste mein Mann dann 2 Anträge auf Elterngeld stellen? Oder kann er bei einem Antrag Monat 1 und 10 ankreuzen? Ich danke euch


Shaddi

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Antwort auf Beitrag von KindlicheKaiserin

Kann nur bei deiner zweiten Frage helfen. Mein Mann hat auch den ersten und 13. Lebensmonat genommen. Seinen Chef hat er das vor der Geburt mitgeteilt und die geschätzten Daten angegeben. Die haben sich letztendlich um einen Tag verschoben, aber das ist kein Problem, ist ja normal, dass ein Kind nicht dann kommt, wenn der errechnete Termin es verlangt. Beim Elterngeld war bei unserem Formular eine Tabelle bei, wo man die Monate, die man Elterngeld beziehen wollte, ankreuzen konnte. Damit sind, soweit ich weiß, immer genau die Lebensmonate des Kindes gemeint und nicht die Kalendermonate. Wir brauchten dafür auch nur einen Antrag. Bei uns war mein Mann also vom 27.7.2018 bis zum 26.8.2018 und dann noch mal vom 27.7.2019 bis zum 26.8.2019 in Elternzeit, während meine von der Geburt bis zum 26.7.2019 lief.