Tueddy
Hallo Ich habe mal ein paar Fragen, würde mich freuen, wenn mir das jmd beantworten könnte:) 1. Kind geb Ende August 2013, Elterngeld hatten wir für 1 Jahr beantragt und Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt. Nun kommt Kind 2 Anfang August 2014. Wie verhält sich das nun mit dem Mutterschutz? Elterngeld? Muss ich die Elternzeit unterbrechen? Vielleicht sind hier ja ein paar Experten:) Lg
Du warst damals in meinem BUS? (august) ... mein wurm sollte 31.08.13 zur welt kommen hat sich aber verspätet! ;) So bin ich in den september eingezogen... Dann wurdest du ja 3 monate nach der geburt wieder schwanger oder? WOOOOW... da war ich noch net in der lage LOL
Aber da wir auch grad kind 2 planen hab ich mir gedanken gemacht.. und mich bissel informiert ..
Mir wurde gesagt das du die Elternzeit von kind 1 bei deinem Arbeitgeber beenden kannst und zwar EINEN tag bevor dein NEUER Mutterschutz beginnt. Dann bekommst du wieder Mutterschaftsgeld, danach wieder elterngeld (wie bei kind 1) und dann beantragst du bzw. muss man ja nicht beantragen sondern einfach mitteilen , wie lange du wieder elternzeit möchtest Für Kind 2...
Dann hattest du sozusagen nur 1 Jahr Elternzeit für Kind 1 und dann nimst du wieder 2 jahre für kind 2.. dann warst bist du 3 jahre zu hause gewesen..
meine beiden Kurzen sind 13 Monate auseinander und das geplatzte Kondom interessierte nicht, ob ich dazu bereit bin
haha ja stimmt schon ... ;) Mein Schwager und mein mann ist es ja genauso ;) Ich finde nur wow... wer das so schnell nochmal schafft.. ich durfte ja eh nicht wegen kaiserschnitt.. ;)
Genau, die aktuelle Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz schriftlich beim Arbeitgeber beenden! Somit bekommst du volles Mutterschutzgeld! Siehe z.B. auch Forum von Fr Bader Punkt 2) ihrer Antwort: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=105668&suche1=Elternzeit+450+mutterschutz&seite=1
Da du 2 Jahre beantragt hattest, könntest du zumindest das 3. Jahr von Kind 1 noch bis zum 6 oder wars der 8 Geburtstag(?)nehmen! Musst dich da bei Bedarf nochmal informieren!
Ja, das War jetzt auch nicht ganz so geplant ;-D... Bin auch gespannt ob wir das alles so meistern können ;) Ok, also beende ich die Elternzeit 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beim AG...was ist mit dem 2. Jahr Elternzeit für das 1. Kind? Verfällt das? Bekomme ich zum Mutterschaftsgeld auch den Arbeitgeberzuschuss?
Ja da du ja dann die elternzeit beendet hast bist du theroteish ja ab dem nächsten tag wieder angestellt aber halt leider leider schon wieder im mutterschutz LOL Also zahlt der AG auch den Anteil ;) Du kannst auch für kind 2, 3 Jahren nehmen dann würde es ja wieder stimmen ;) ob das verfällt weiß ich net.. ich glaube das kann man immer noch nachträglich nehmen...
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