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Tess@

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Darf man seine Katze im eigenen Garten begraben? Unser Liebling ist heute mit 15 Jahren gestorben


RenateRichter

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Antwort auf Beitrag von Tess@

wir haben es gemacht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von RenateRichter

ich glaub dürfen darf mans nicht. aber viele machens. würd ich auch.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Ja darf man. Und dein Mann... Sorry, aber das war die reinste Folter für das arme Tier...


Tess@

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Nein es war keine Folter, weil sie keine schmerzen hatte. Wir waren gestern noch beim TA. Und er ließ uns die Wahl ob wir sie einschläfern lassen, oder sie entsche4iden lassen, wann sie einschläft. Schmerzen hatte sie keine, sonst hätte er das ja auch nicht gemacht.


Schlafmütze

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Woher weiß man ob ein Tier keine Schmerzen hat, kann es reden? Viele Menschen haben schmerzen und man merkt es auch nicht.


Tess@

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Antwort auf Beitrag von Schlafmütze

der TA hat sie untersucht, er wird das schon wissen, ob sie Schmerzen hatte oder nicht.


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Tess@

bei solch Anzeichen warte ich nicht sondern geh zum Doc,auch aus Liebe zum Tier macht ihr ein schönes Grab im Garten


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Schlafmütze

Vögel zwitschern sicherlich lauter wenn sie Schmerzen haben...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Gehört nicht her und mein Vorwurf ist auch fehl am Platz. Jedenfalls hoffe ich, dass dein GG den Gang zum Tierarzt nächstes Mal eher wagt. Evtl. hätte der eurer Katze helfen können... 15 Jahre ist nicht wirklich alt für eine Hauskatze.


Tess@

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Wir bzw. mein Mann hatte sie 15 jahre. sie könnte auch älter sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Selbst 16/17 ist nicht alt...


YvonneG

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Es hat nur noch 1 Monat gefehlt dann wäre Sie 15 geworden. Unsere zweite Katze wird jetzt Ende April 14 Jahre alt. Mal schauen wies mit Ihr wird jedenfalls kann Sie unseren 6 jahre alten Kater noch verkloppen obwohl er nur schmusen will :-( Herzliches Beileid Gruß Yvonne


Zoeybird

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Antwort auf Beitrag von YvonneG

Also kann man auch bei einer Katze sagen sie ist immerhin 15 geworden. Ist für eine Katze schon ein schönes Alter


djsmama

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Ich hab da nie jemanden gefragt. Bei uns liegen 1 Hund, 2 Katzen und 2 Zwerghasen begraben. Aber nicht sichtbar für alle. Tut mir leid für euch!


kleineMaus240712

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Antwort auf Beitrag von djsmama

dürfen darf man es nicht, tun aber viele!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Tess@

ich würde es machen, egal ob man darf wir begraben unsere Haustiere immer und fragen keinen


Schlafmütze

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Ja


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Ja, außer es ist Wasserschutzgebiet. Ward ihr beim Tierarzt?


Tess@

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Antwort auf Beitrag von Princess01

ja waren wir. Sie hatte aber keine schmerzen und wir haben uns entschiedden, sie nicht einschläfern zu lassen, sondern sie in ihrem Korb einschlafen zu lassen, was sie auch getan hat.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Es war sicher schon zu spät. Katzen zeigen kaum Schmerzen, von daher kann man das schwer einschätzen. Macht ihr ein schönes Grab. Mein Kater ist erst 3 und hatte schon 2x solche Symptome da schwer nierenkrank. Keine Ahnung wie lange er noch hat, aber momentan gehts ihm gut.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen 1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden, 2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden, 3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild. Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden. (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt. http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/TierKBG.htm?mainPage=1


Tess@

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Hier ist kein Wasserschutzgebiet....


yartina

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So hat es mir unser Tierarzt auch erklärt. Wenn nicht in der Nähe, dann darfst du. Tut mir,leid für euer Tierchen.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Gemeindesache... Da gibt es keine einheitliche Regelung.


bärenmama1981

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Ich seh es so Ist mein Grund und Boden, ich zahle Grundsteuer ( ich weiß hat nichts damit zu tun) Und ich hab's getan, mehrmals , in unserem Garten sind 4 Katzen, 2 Hamster und diverses Kleintier begraben So lange du keinen Denunzianten als Nachbarn hast der nur hinterm Zaun hockt und drauf wartet dass du evtl. gegen eine Satzung verstößt um dich anzuschwärzen oder du im Wasserschutzgebiet lebst, begrab deine Mietzi im Garten. Mein Beileid


wir6

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Antwort auf Beitrag von Tess@

wir durften sogar unseren Hund im Garten begraben.