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Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs

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Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs

MayasMama

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Hallo Ihr Lieben, ich hätte eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus. Mein Schwager (Grieche, Ende 20) ist vor zwei Jahren nach Deutschland zu seiner Freundin gezogen, sie haben mittlerweile ein Kind und er hat einen Job (weit unter seiner Qualifikation) gefunden. Nun merkt er dass es beruflich für ihn nicht weiter aufwärts gehen wird, wenn sich sein Sprach- und Schriftdeutsch nicht immens verbessern und würde gerne einen unfangreichen Sprachkurs machen. Da er abends arbeitet wäre das auch zeitlich mit seiner Arbeit kompatibel. Aber sie haben logischerweise momentan (er schlechtbezahlter Job, sie Elternzeit) keine 300-600 € monatlich für einen solchen Kurs übrig. Als EU Bürger der keine Sozialleistungen bezieht hat er aber auch keinen Anspruch auf Kostenübernahme oder? Gibt es da nicht irgendeine Stelle die ihn fördern, unterstützen könnte? Es kann doch nicht sein dass so eine wichtige "Weiterbildungsmaßnahme" nur Arbeitslosen und Nicht-EU-Bürgern gewährt wird? Liebe Grüße Nadine


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von MayasMama

Er kann trotzdem mal einen Antrag beim Arbeitsamt stellen. Auch wenn sie derzeit noch keine Leistungen beziehen, könnte man argumentieren, dass ihre Chancen nach Ende der Elterngeldzahlungen ohne ALG2 auszukommen wesentlich höher sind, wenn er durch Verbesserung seiner Sprachkenntnisse einen Job mit höherer Gehaltsklasse bekommen würde. Und da sie sich den Kurs nicht leisten können, besteht durchaus die Chance auf Unterstützung.


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von MayasMama

Hat vielleicht der Arbeitgeber Interesse daran, ihn weiter zu fördern und würde etwas dazu beisteuern?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MayasMama

Hier stehen die grundsätzlichen Infos: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html Ich würde in jedem Fall entweder beim BAMF nachhaken, oder beim Jobcenter! Hatte er eigentlich schon einen Integrationskurs durchlaufen? Als EU Bürger hat er zwar keinen Anspruch, kann aber zugelassen werden, und einen Antrag auf Befreiung der Teilnahmekosten und die Fahrtkosten stellen. http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/EUBuerger/eubuerger-node.html


DK-Ursel

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Hej! Naturgemäßiß bin ich mit den dt. Gesetzen nichzt (mehr) soooo auf dem laufenden (andererseits: Wer ist das schon?), aber ich würde natürlich sowieso Arbeitsamt und alle Instanzen abarbeiten und fragen. Bei mir im Deutschklursus - wohlgemerkt: in DK!!! - zahlen öfter mal die Arbeitgeber den Kursus, weil ihre Arbeitnehmer die dt. Sprache eben für die Arbeit lernen sollen. Das könnte ja nun auch quasi umgekehrt sein. Der Arbeitgeber kann ja auch nur profitieren, wenn sein Angestellter die Landessprache besser beherrscht. Gruß Ursel, DK


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von MayasMama

Ich wuerde einfach mal beim Anbieter des Kurses nachfragen. Ich habe in Italien auch feststellen muessen, dass es nur fuer EU-Auslaender kostenlose Italienischkurse gab und hab mich beschwert. Mir wurde daraufhin gesagt, dass ich daran auch teilnehmen koenne. In Griechenland hab ich damals auch an kostenlosen Griechischkursen teilgenommen. Allerdings war das nur 1 oder 2 Mal in der Woche abends und das Niveau hat immer gewechselt (je nachdem wie viele Anfaenger bzw Fortgeschrittene anwesend waren).