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Frage zum Urlaubsantrag

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Frage zum Urlaubsantrag

Sa-Bine

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Hi, darf ein Arbeitgeber nachdem er den Urlaubsantrag genehmigt hat (vor ca 2 Monaten) ihn einen Tag vor dem Urlaub wiederstreichen? Weil er vergessen hatte, dass er den Urlaub bewilligt hatte?? Es geht überigens nur um einen Tag, weil unsere Tochter morgen eingeschult wird. Der Arbeitgeber weiß dass! Jetzt DARF mein Mann morgen wohl mit zur Messe und soll dann direkt in die Firma kommen. Dass ist doch eigendlich nicht in Ordnung oder? Ich bin gerade so sauer..... LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sa-Bine

Wenn der Urlaub genehmigt ist (hat dein Mann das irgendwo schriftlich?), dann darf der Urlaub NICHT wieder gestrichen werden.


Sa-Bine

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Ja, dass hat er schriftlich. Und zwar schon mind. seit Juni. Die hätten sich also gut darauf einstellen können.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sa-Bine

Es ist aus besonderen dienstlichen Gründen möglich, den Urlaub zu streichen, wobei ich eine Messe, deren Termine ja schon länger bekannt sein sollen, nicht als "besonders" ansehe (Besonders wäre abgebrannt, Hochwasser, Bombeneinschlag, Vulkanausbruch u.ä.) Aber: Wie sinnvoll ist es, sich da jetzt gegen zu sperren?


Sa-Bine

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Hi, das ist die Frage. Ich würde jetzt Zirkus machen aber mein Mann akzeptiert sowas meistens. Ich bin gerade ziemlich sauer. Vorallem meine Tochter wird so traurig sein.......sie hat ja schon geheult, als wir ihr sagten, dass der Opa nach der Einschulung nicht mit Essen gehen kann, weil er arbeitet. LG Sabine


rabbit80

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so lange kein finanzieller Schaden Euch dadurch ensteht, wie zB. gebuchter Urlaub, kann ein AG den Urlaub widerrufen. Dein Kind wäre in dem Sinne betreut, also würde es da auch kein Anspruch geben. Ist halt nur Schade.


Sa-Bine

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

einfach so??? weil er vergessen hat den Urlaub einzutragen??


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Sa-Bine

wenn dem AG dadurch ein personeller Engpass entsteht, dann ja.


Sa-Bine

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Ok, danke. LG Sabine


Spinat

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Antwort auf Beitrag von Sa-Bine

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2007/urlaub-gestrichen-und-jetzt-15-2007.php aber ob es wert ist sich deswegen zu mit dem AG anzulegen? Mich würde es auch sehr ärgern, vorallem weil es ein besoderer Tag ist und schon lange beantragt und genehmigt. Das fällt dem AG ja früh ein. Vlt könnt ihr das Essen auf abends verschieben, damit Opa und Papa dabei sein können?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Rabbit, gehts nicht eher darum, ob der AG oder der AN als erster in dieser Situation unerreichbar ist? Wenn ich Urlaub beantragt habe, dieser bewilligt wurde und ich dann eben weg bin, dann bin ich weg. Meist macht der Ton die Musik. Mir ist es auch schon so gegangen, dass der AG meinen Urlaub wieder streichen wollte, da habe ich aber *freundlich* mein Bedauern darueber ausgedrueckt, dass das leider leider nicht mehr umorganisierbar ist. Ebenso wuerde ich das bei einer Einschulung handhaben. Ich wuerde dem AG *freundlich* sagen, dass der Einschulungstermin leider nicht verlegt werden kann und dass ich gerne am naechsten Tag Ueberstunden mache.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Es geht ja meist um die Gründe, warum Urlaub beantragt wurde. Ein AN ist theoretisch nicht zur Auskunft verpflichtet. Geht es aber darum, daß der AG zB. einen wichtigen Auftrag hat, der unaufschiebbar ist, kann der Urlaub gestrichen werden. Entstehen finanzielle "Schäden", muss der AG dafür aufkommen. Jetzt geht es hier um eine Einschulung, ist im Grunde nichts dringendes, aber ist eben eine familiäre Angelegenheit. Da sollte der AN genau nachhaken, in wieweit seine Anwesenheit bei der Arbeit von Bedeutung ist. Vielleicht hat der besagte Vater ja sich nicht genau mit dem AG darüber auseinandergesetzt und die Situation erklärt


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Pamo

ich habe ein paar Jahre Personal gemacht und das geht so nicht. Was wäre wenn ihr Urlaub gebucht hättet? Der AG kann fragen, ob Dein Mann bereit dazu wäre, auf den Tag zu verzichten, aber darauf bestehen darf er nicht