Elternforum Rund ums Baby

Frage zum Unterhalt

Frage zum Unterhalt

PetitBonbon

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Guten Tag, vielleicht könnt ihr mir ja helfen bzw eine Antwort geben :) Kurz zur Situation: Wir sind eine Patchwork Familie ich habe ein Kind mitgebracht in die Ehe, meine Frau auch und nun das erste gemeinsame... Mein Sohn bekommt von seiner Mutter Unterhalt. Das klappt meistens ganz gut, auch wenn es im Monat immer an einem anderen Tag kommt.sprich Sie hat Erwerbseinkommen knapp unter 2000€ netto. Nun wird sie ab Januar wohl im Mutterschutz und danach in Elternzeit sein. Sie ist nicht neu verheiratet lebt aber mit dem neuen Partner zusammen. Ich werde wohl damit rechnen müssen keinen Unterhalt mehr zu bekommen oder? Durch meine Ehe steht mir kein Unterhaltsvorschuss... Vielen Dank und liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PetitBonbon

Ja, damit wirst du rechnen müssen. Ich würde versuchen es mit Wohngeld und Kinderzuschlag auszugleichen, vorausgesetzt, ihr braucht das Geld dringend und euch stehen die Leistungen zu.


JakobsMutti

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Aber die finanzielle Situation der Mutter deines Sohnes ist doch nicht deine Baustelle? Also rein rechtlich steht deinem Sohn Unterhalt zu. Ich fände es schon ein starkes Stück, wenn sie ihrer Verantwortung nicht nachkommt. Den Mindestunterhalt müsste man doch einklagen können oder man einigt sich eben außergerichtlich und sie zahlt eben so viel, wie sie kann. Aber gar nicht zahlen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von JakobsMutti

"Zahlen Eltern für ihre Kinder Unterhalt, stellt sich die Frage, wie sich weitere Kinder aus neuen Beziehungen auf die Zahlungen auswirken. So kann sich ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil nach der Geburt eines weiteren Kindes dazu entscheiden, Elternzeit in Anspruch zu nehmen und Elterngeld beziehen. Muss dabei hingenommen werden, dass dann für den zu zahlenden Unterhalt nicht mehr genügend Einkünfte vorhanden sind? Die Antwort der Rechtsprechung lautet ganz einfach: Ja. Elterngeld kann grundsätzlich für ein Jahr bezogen werden. Dieser Betrag ist in seiner Höhe so niedrig, dass er nicht ausreicht, den bestehenden Kindesunterhalt zahlen zu können. Das – so die einheitliche Entscheidung der Familiengerichte – haben die unterhaltsberechtigten Kinder hinzunehmen. Wenn sich also ein unterhaltsverpflichteter Elternteil dazu entscheidet, nach der Geburt eines weiteren Kindes ein Jahr in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beziehen, entfällt faktisch die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt für weitere Kinder." Quelle:Anwälte Anger Jena. Bei knapp 2000 Netto dürfte nicht viel Elterngeld übrig bleiben,wenn es auf zwei Jahre gesplittet wird. Wie soll sie denn da noch Unterhalt zahlen? Und eine Nebentätigkeit muss sie ebenfalls nicht aufnehmen. Sie hat bisher gezahlt und ich denke, sie würde auch weiter zahlen wenn sie es könnte.


Mitglied inaktiv

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Mein Mann musste trotz elterngeld bzw elternzeit ganz normal den Unterhalt aufbringen. Ich weiß aber nicht wie das in eurem Fall ist.


JakobsMutti

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Danke für die Info. Das ist halt die rechtliche Seite. Klar. Aber moralisch find ich’s trotzdem ein bisschen schwierig, wenn ich ehrlich bin.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von JakobsMutti

Moralisch finde ich es auch alles andere als prickelnd. Deshalb auch der Tipp, es evtl. mit Wohngeld und Kinderzuschlag auszugleichen, dann tut der finanzielle Verlust nicht ganz so "weh". Vielleicht geht die Mutter nach ihrer Elternzeit auch wieder zurück in den Job. Das bleibt abzuwarten.


PetitBonbon

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Antwort auf Beitrag von PetitBonbon

Den jetzigen Unterhalt musste ich einklagen. Nach dem Urteil zahlte Sie dann aber... Ich denke mir halt, dass sie ja nun einen Partner hat mit dem sie zusammenlebt und der auch erwerbstätig ist. Er soll nicht für mein Kind aufkommen aber wenigstens für sein nich ungeborenes, sodass ich wenigstens einen Teil des Unterhaltes bekomme...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PetitBonbon

Das käme darauf an, wieviel der neue Lebensgefährte verdient. Aber da würde ich mich dann mit dem Anwalt zusammen setzen, um das ausrechnen zu können, braucht man die Zahlen.


Port

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Antwort auf Beitrag von PetitBonbon

Frag bei Nicola Bader im Rechtsforum nach. Wenn sich nichts geändert hat, dann darf Deine Ex sich nicht aus der Verpflichtung von Unterhaltszahlung rausnehmen. Dann kann sie entweder kein weiteres Kind bekommen oder aber keine Elternzeit nehmen, denn sie ist dem ersten Kind verpflichtet. Frag nach. Falls Du einen Anwalt hast, erwähne das nicht, denn dann darf sie nicht antworten.


PetitBonbon

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Antwort auf Beitrag von Port

Mache ich danke :)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PetitBonbon

Es steht beiden Kindern „Unterhalt“ zu. Also wirst du nicht mehr den vollen Unterhalt bekommen. Wie das in der Elternzeit ist - das kann euch nur ein Anwalt sagen, oder du lässt über das Jugendamt neu berechnen.


juleba

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Antwort auf Beitrag von PetitBonbon

Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, muss sie entsprechend dem Titel zahlen. Ändert sich irgendetwas bei ihr, muss sie den Titel abändern lassen. Tut sie das nicht, kannst du ganz normal davon ausgehen, dass sie entsprechend dem Titel zahlt. Wenn sie nicht zahlt, würde ich dir den Gang zum Jugendamt empfehlen und eine Beistandschaft einrichten lassen. Dort kümmert man sich dann auch um eine mögliche Vollstreckung des Titels oder auch eine Neuberechnung des zu zahlenden Unterhalts (ggf inklusive der Schaffung einer Jugendamtsurkunde als neuen Titel).