Biggi0402
Ich habe weiter unten die Diskussion gelesen. Kann mir bitte mal jemand sagen, warum G und aG ZUSAMMEN (also beide Merkzeichen) nicht im Ausweis stehen dürfen/können? LG
g = gebehinderung , sprich kann noch laufen ag= aussergewöhnlich gehbehinderung , kann zwar laufen braucht aber einen rollstuhl als unterstützung z.b.
Ja sicher, stimmt schon. Aber ist das deine/eure (es waren ja noch mehr die das schrieben) Meinung, dass das nicht beides geht oder steht das auch irgendwo geschrieben? Gesetz?
Bei einer leichten Gehbehinderung bekommen Sie auf den Behindertenausweis das Merkzeichen „G“ (=Gehbehindert) Meistens ist dieser Behindertenausweis Einfarbig Grün und Sie haben damit nur Steuerliche nutzen. Benötigen Sie einen Rollstuhl oder liegt Ihre Wegstrecke die sie schaffen unter 20 Meter können Sie die Merkmale „aG“ (= Außergewöhnlich Gehbehindert) bekommen und die Prozentzahl liegt zwischen 50% und 100% und der Behindertenausweis ist Zweifarbig (halb Rot, halb Grün) Quelle:i-net
c
Ok, aber da steht nicht, dass nicht beide Merkzeichen zusammen im Ausweis stehen können oder?
Das wäre ja unsinnig. Entweder man kann laufen oder man kann es nicht. Beides geht nicht.
mein mann hat das AG , vorher hatte er auch das G
sorry , entweder geht man noch , oder ist im rollstuhl , geht ja nur eins von beiden. deswegen steht auch nur eins von den zeichen im ausweiss.
ist gesetzlich vorgeschieben, habe mich damit monate lang auseinander setzten müssen :-(
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