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Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigte, Jugendamt

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Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigte, Jugendamt

Mitglied inaktiv

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Hallo, unsere Mutter ist leider vor wenigen Tagen verstorben. Sie hatte eine Lebensversicherung, aus der die Beerdigungskosten bezahlt werden sollten. Das wird auch so geschehen, da bleibt aber wohl einiges über, auch auf ihrem Konto ist noch Geld und sie hat eine weitere Lebensversicherung. Das sind jetzt nicht Riesensummen, sondern ungefähr zw. 10000 und 20000 Euro insgesamt. Meine Schwester ist bei den Versicherungen die Bezugsberechtigte. Das ist auch soweit ok, ich habe mich in Geldangelegenheiten nie eingemischt, das ist nämlich eher nicht mein Ding. Meine Schwester hat alle Gelddinge geregelt. Ich vertraue ihr auch nach dem Tod unserer Mutter unbedingt. Jetzt gibt es aber ein Problem, mein Neffe(19) lebt in einer Wohngemeinschaft, die vom Jugendamt und meiner Schwester finanziert wird, sie zahlt einen regelmäßigen Betrag, Kindesunterhalt. Wenn demnächst aber die Lebensversicherung usw. auf ihr Konto eingezahlt werden, dann zählt das als Einkommen und wird ihr weggenommen. Und da sie ja auch Bezugsberechtigte war, wird also das gesamte Geld aus den Lebensversicherungen vom Jugendamt einkassiert. Ist das wirklich so? Kann man nichts dagegen machen? Wir wissen ja, dass das eigentlich für die Sterbekosten war, hoffentlich erkennen die wenigstens diese Riesensumme an. Nicht, dass wir diese Kosten auch noch selber zahlen müssen. Und dafür hat unsere Mutter so lange eisern gespart? Kann das wirklich sein? Nebenbei, ich bin auch erstaunt, dass eine Lebensversicherung nicht zum Erbe gehört, wenn ein Bezugsberechtigter eingetragen ist, da hatte unsere Mutter sich nicht richtig informiert, so wollte sie das nämlich sicher nicht. Kann man da nichts machen?


Charly80

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dann soll deine Schwester ein weiteres Konto eröffnen, wo die große Summe drauf kommt. ??


Fru

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Aber ein weiters Konto ist auch ihr Konto und das Erbe bleibt trotzdem IHR Erbe und IHR Einkommen....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

ich schätze mal, dass das nicht zulässig ist, das wäre fast schon zu einfach, die Idee ist mir aber auch als erstes gekommen


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Mein aufrichtiges Beileid. Ihr könntet das Geld auch auf dein Konto einzahlen lassen. Ruft bei der Versicherung an und fragt dort nach. Alles Gute für Dich


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Ich weiß nicht, die kommen doch irgendwie bestimmt dahinter, das ist doch sicher nicht erlaubt und dann unterstellen die uns Unterschlagung oder so


Fru

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trotzdem wird die Schwester als Erbin in den Unterlagen stehen und glaube mir, die kriegen alles raus und die Versicherungen werden ja ihre Unterlagen nicht fälschen.....gerade bei einem Todesfall...


Mamamia68

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Schau mal hier, geht zwar um andere Bezüge aber der untere Abschnitt ist interessant. Zitat: Nur so viel, beim Arbeitslosengeld II gibt es den Grundsatz, dass das was man vor der Antragstellung besaß Vermögen ist und das was man in der Zeit des Arbeitslosengeld II Bezuges dazu erhält Einkommen ist. Die Lebensversicherung besaßen Sie vor der Antragstellung auf das Arbeitslosengeld II und ist deshalb Vermögen. Ich gehe davon aus, dass Sie diese im Arbeitslosengeld II Antrag als Vermögen angegeben haben, wenn nicht so müssen Sie jetzt nachweisen, dass dieses Vermögen bereits vor der Antragstellung vorhanden war. Sie könnten dann zwar wegen falscher Angaben im Antrag abgemahnt werden, aber die Lebensversicherung würde dadurch auch nicht zu Einkommen. Die Auszahlung der Lebensversicherung ist nur eine Vermögensumwandlung und diese Umwandlung kann und darf nicht als Einkommen angerechnet werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

hm, aber meine Schwester besaß ja keine Lebensversicherung, die gehörte ja meiner Mutter und in ihrem Todesfall erbt meine Schwester das Geld und das war ja vorher nicht da, sondern gehörte meiner Mutter. Deshalb weiß ich nicht, ob das jetzt weiterhilft. Ob man das vergleichen kann? man wird nur Abgemahnt und sonst nichts? Sozialamt und Jugendamt sind sicher auch 2 Schuhe


Mamamia68

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Ach blöd stimmt ja, sie ist die Begünstigte. Ich denke Sie sollte sich schnell an einen Anwalt für Erbrecht wenden.


mf4

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du hast eine PN


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

dankeschön


Binamon

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Sobald ein namentliches Bezugsrecht angegeben wurde, fällt die Versicherungssumme nicht mehr in die Erbmasse. Ihr könntet es auch auf dein Konto auszahlen lassen. Dies muss deine Schwester schriftlich beantragen, wahrscheinlich mit Kopie des Personalausweises. Aber die Versicherung muss die Auszahlung glaube ich dem Finanzamt melden. Ruft mal dort an und schildert eure Situation.