Elternforum Rund ums Baby

Frage zum Elterngeld (Durchschnittliches Einkommen)

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Frage zum Elterngeld (Durchschnittliches Einkommen)

Babyborn18

Beitrag melden

Hi allerseits, ich habe mal eine Frage zum Elterngeld. Mein Antrag wurde bereits bearbeitet. Aber das dort aufgeführte durchschnittliche Nettoeinkommen, was für die 12 Monate vor Geburt errechnet wurde und somit als Grundlage für die Höhe meines Elterngeldes dient, ist niedriger, als das niedrigste Einkommen, was ich in den 12 Monaten hatte. Ich hoffe, das ist verständlich. Vorsichtshalber ein Beispiel (Zahlen fiktiv): In den 12 Monaten wurde zwei Monate 2.000 netto verdient, alle weiteren Monate 2.200 netto. Für das Elterngeld wurde jedoch ein durchschnittliches Einkommen von 1.900 Euro netto ermittelt. Das kann doch nicht sein, oder? Vlt. verstehe ich das auch nicht richtig, da in dem Schreiben steht, dass nicht die tatsächlichen Abzüge für Steuern und Sozialabgaben aus den Gehaltsabrechnungen berücksichtigt werden, sondern pauschal ermittelt wird. Wie das aber genau abläuft, verstehe ich nicht. Bevor ich mal offiziell nachfrage, wollte ich hier mal wissen, ob o. g. Schilderung für euch logisch und normal klingt? Hier sind ja doch öfter mal Leute, die sich gut auskennen :) Vielen Dank euch und allen schon mal einen schönen Feiertag am Do.


Lana89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Welche Steuerklasse hast du denn? Und hast du Freibeträge auf deiner Lohnsteuer?


Babyborn18

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lana89

überwiegend war es Steuerklasse 1, durch Hochzeit im Dezember war es dann Steuerklasse 4. Geburt war im März (hat es vlt. damit etwas zu tun?). Kinderfreibetrag 0,5 (haben bereits ein Kind).


KielSprotte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Du darfst nur dein Grundgehalt zu Grunde legen - also keine steuerfreien Zuschläge und Einmalzahlungen (Urlaubs- Weihnachtsgeld).


drosera

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Ist dein Mann in der Kirche und du nicht? (Dann wird dir dennoch eine fiktive Kirchensteuer abgezogen.) Waren die 2200€ bedingt durch eine einmalige Sonderzahlung? Hast du monatliche steuerfreie Boni? (Geht beides nicht in das fiktive Gehalt ein.)


Babyborn18

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von drosera

Danke auch für deine Antwort. Wir sind beide nicht in der Kirche. Ich habe tatsächlich ein 13 Monatsgehalt. Aber die 2.200 Euro haben sich aufgrund eines höheren Bruttogehalts ergeben (bin im ÖD, die Gehälter werden ja regelmäßig angepasst und außerdem bin ich Ende November in eine höhere Stufe gekommen). Anfang des Jahres gab es zwei Mal eine Sonderzahlung.


Muhkuh-87

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Hast du eventuell geldwerte Vorteile auf der Lohnabrechnung? (Z.b. Auto, E-Bike Leasing)? Das wird auch nicht mit berechnet...bzw. wird es beim Elterngeld wieder abgezogen.


Babyborn18

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muhkuh-87

Das einzige, was ich habe, ist ein Zuschuss zum BVG Firmenabo. Aber das ist ja echt nicht viel. Mein reines Nettogehalt ist etwas höher als das dort ausgerechnete. Auch abzüglich aller Sonderzahlungen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Dann rufe dort an, die haben keine fiktiven Zahlen und alle Unterlagen von dir.


Maluna

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Hast du vielleicht einen erfolgsabhängigen variablen Gehaltsanteil? Also falls du Provision bekommst, zählt nur dein Fixgehalt.


Neverland

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Entscheidend ist, welches Gehalt versteuert wurde. Nur versteuertes Gehalt wird berücksichtig. Wer also ein Grundgehalt hat das versteuert wird, zu dem steuerfreie Zuschläge oben drauf kommen, hat beim EG das Nachsehen.


Neverland

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Neverland

Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Corona-Bonus werden beim EG nicht berücksichtigt. Für die Steuerklasse musst du mindestens 6 oder 7 Monate in dieser sein, sonst bleibt der Wechsel unberücksichtigt. Da Mutterschaftsgeld ausgeklammert wird, außer man verzichtet drauf, muss der Wechsel fast mit dem positivem Test erfolgen.


misssilence

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Die Elterngeldstelle rechnet mit pauschalen Abzügen und nicht mit deinen tatsächlichen Nettogehalt. Vereinfacht: bruttogehalt abzüglich pauschale Steuern und SV nach Steuerklasse = fiktives Nettogehalt. Unberücksichtigt bleibt so zB auxh ein Lohnsteuerfreibetrag.