Hallo Darf der Hausmeister einfach kaputte Dinge in Wohnungen mit alten Sachen austauschen. Beispiel: Eine Balkontüre ist kaputt muss also erneuert werden. Hausmeister kommt, baut in der leerstehenden Wohnung die Balkontüre aus und unten ein. Duschkabine kaputt, Hausmeister kommt, baut die woanderst aus und tauscht einfach. Wasserhahn kaputt, Hausmeister tauscht einfach aus. Darf der Hausmeister bzw. die Hausverwaltung sowas? Müssen kaputte Sachen nicht gegen neue getauscht werden? Ich finde es etwas ecklig die Duschkabine von jemand " fremden" in meinem Bad zu haben, klar kann man putzen aber trotzdem. Danke für die Antworten
Antwort auf Beitrag von sinchen71
Ich denke mal das massgebliche ist, das die Gegenstände funktionstüchtig sind. Es wäre Verschwendung neue Sachen zu kaufen, wenn man welche hat die nicht gebraucht werden und funktionieren.
So denke ich auch und ein Anrecht auf Neues hat man nicht. Wenn man in eine Mietwohnung zieht, tauscht man dann auch die Toilette, das Waschbecken und die Dusche gegen Neues? Gut, die Klobrille haben wir damals erneuert, aber alles andere wurde geputzt.
Antwort auf Beitrag von sinchen71
Na ja - deine Duschkabine wird vermutlich vor dir schon von jemandem benutzt worden sein. Es sei denn, deine Wohnung war "Erstbezug". Ich denke schon, dass die Hausverwaltung und auch der Hausmeister das darf. Gruß h
Antwort auf Beitrag von sinchen71
Wenn Du nicht gerade einen Neubau bezogen hast wurde Deine Dusche ja auch schon vorher benutzt. Was einer geputzten Dusche "eklig" (? Sicher meinst Du "eklig"...) sein soll erschließt sich sicher niemandem. Vielleicht hast Du ja noch nie woanders geduscht als in Deiner Neubaudusche...Schwimmbad, Hotel, Verwandte....
Antwort auf Beitrag von sinchen71
Ja darf er meiner Meinung nach.
In manchen Wohngebieten ist der verschleiß enorm (ob beabsichtigt oder nicht ist hier irrelevant).
Wenn die wohngesellschaft alles neu ersetzen müssten, hätten wir bald keine bezahlbaren Wohnungen mehr.
Davon ab würden wohl etliche Sachen plötzlich kaputt gehen, wenn der Ersatz neu ist
Solange der Ersatz einwandfrei funktioniert ist es in Ordnung.
Meine Schwiegermutter, da seit Jahrzehnten Mieterin, hatte eine neue Duschkabine kostenanteilig erhalten. Das ist aber wohl eher die Ausnahme.
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