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frage zu vaterschaftsanerkennung, wenn man verheiratet ist, braucht man die...

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frage zu vaterschaftsanerkennung, wenn man verheiratet ist, braucht man die...

BaJo0512

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dch gar nicht machen oder hab ich da ne falsche info? da ist doch der ehemann automatisch der vater mal abgesehen davon das er auch der leiblich ist oder?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

ja..... außer das kind ist außerehelich entstanden und der nicht ehemann macht das


Cojote

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Wenn ihr verheiratet seit braucht ihr keine Vaterschaftsanerkennung zu machen.Der Ehemann ist immer automatisch der Vater.


BaJo0512

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Antwort auf Beitrag von Cojote

bekommen, welches man ja wenn man verheiratet ist auch nicht mehr bekommt, stimmts? ud nochmal zur vaterschaftsanerkennung,wenn ein amt aber die vaterschaftsanerkennung verlangt? die wissen doch das wir verheiratet sind und somit keine vaterschaftsanerkennung gemacht wurde. wie kann ich das in einem antwortschreiben formulieren?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Sehr geehrte Damen und Herren, In Anbetracht der Tatsache, dass unser Kind ehelich geboren wurde (Nachweis Kopie der Eheschliessungsurkunde vom), erübrigt sich die Anerkennung der Vaterschaft. Vielleicht wollten sie genau das sehen. Zum Kindergeld hatte ich gerade gestern erst einen link von der Arbeitsagentur reingestellt. Guck mal bei Jungmuddi im Fred...


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Mit dem KiG weiß ich nicht Aber die Antwort würde ich genauso formulieren - Ihr wart zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, daher musste selbstverständlich keine Vaterschaftsanerkennung stattfinden. Lg


Cojote

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Wegen dem Kindergeld und wenn man verheiratet ist, weiß ich nicht. Ich könnte mir Vorstellen das sowas Gehalsabhängig vom Ehemann ist. Um sicher zu sein, kannst du ja mal bei Frau Bader im Expertenforun nachfragen.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Wenn ja, gibts kein Kindergeld mehr für dich.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Wieso? Wird da was angezweifelt? *blödenwitzmach* Natürlich gilt bei Verheirateten wenn ein Kind in der Ehe geboren wird immer erst mal der Ehemann als gesetzlicher Vater! Auch wenn er nicht der leibliche Vater ist. Dafür gibt es dann die Vatrerschaftsfestellungsklage bzw. Anfechtungsklage...


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Ja, der Ehemann ist (zumindest erstmal) immer automatisch der Vater. Ruf doch mal eben da an. Die werden dir dann schon sagen was sie brauchen.