Toadie
Hallo zusammen, in den letzten 3 Wochen ist es zu mehrfachem Unterrichtsausfall in der 5./6. Stunde beim Sohn (3.Klasse) gekommen. Unser Sohn ist nicht in der Betreuung angemeldet, da ich es eigentlich nicht benötige, meine Arbeitszeit dem Stundenplan angepasst habe. Nun werden die Kinder aber immer nach der 4. Stunde nach Hause geschickt. In den letzten Wochen habe ich dadurch meine Überstunden verbraucht. Meine Frage, darf er wirklich aus Versicherungsgründen nicht in der Schule bleiben? Heute wurden wir durch Whats App informiert dass die letzten beiden Stunden ausfallen. Was ist denn wenn ich es das nächste mal nicht lese. Dann steht er 2 Stunden vor der Haustür. Wer haftet denn dann im Falle? Ja er hat einen Schlüssel, aber leider mag er so gar nicht alleine zu Hause bleiben. Er hat da wirklich Angst. 15-30 Minuten gehen. Mehr nicht. VG
In der Tat, wenn es keine verlässliche Ganztagsbetreuung gibt oder ihr ein Betreuungsmodul im Hort gebucht habt, dann muß Dein Sohn woanders betreut werden, wenn kein Unterricht ist. Bei uns gibt es es eFöB, ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen, sprich: Hort. Und jede Schule bietet verlässliche Betreuung bis 13:30 an. Immer, egal, ob bis dahin Unterricht ist oder nicht.
Hier müssen die Kinder bis zum offiziellen Unterrichtsende betreut werden. Wenn frühzeitig klar ist das was ausfällt gibt es eine Info ins HA Heft ,die Eltern müssen unterschreiben ob das Kind nach Hause kann oder nicht
Solange sich die Kinder im organisatorischen Zusammenhang mit dem Schulbesuch befinden, sind sie versichert. Wenn die Schule also den Schülern sagt, dass sie sich im Schulgebäude aufhalten dürfen, ist das abgedeckt, genauso, wenn er halt zu Hause vor der Tür warten muss (was ehrlicherweise ja kein Kind tut). Aber wenn keine Aufsicht verfügbar ist, wird die Schule das vermutlich nicht machen. Ich finde, die Schule macht es sich da sehr leicht, das Problem an die Eltern zu verlagern und am gleichen Tag eine WhatsApp zu schreiben, geht gar nicht. Ich würde versuchen, im direkten Gespräch oder über die Elternpflegschaft zu einer Lösung zu kommen, denn andere Eltern werden ja die gleichen Probleme haben. Gibt es bei euch nicht so etwas wie verlässliche Grundschule von 8 bis 13 Uhr?
Erstmal würde ich mich im Schulgesetz deines betreffenden Bundeslandes belesen und mir versuchen klar zu werden, welcher Form eure GS angehört. Dann würde ich im Weiteren die Elternvertreter beauftragen, da eine tragfähige Lösung zu finden. dafür sind sie - als Mittler zur Schule - nämlich da. Da man bei einer WA durchaus sehen kann, wer sie gelesen hat, würde ich vermuten oder hoffen, die Lehrer schicken kein Kind weg, ohne, dass die Nachricht gelesen wurde. So dass sich die Frage nach der Haftung nicht stellt, der Unterricht ist vorbei, die Schule ist raus.
Naja, das kommt eben darauf an, ob die Grundschule deines Sohnes eine verlässliche Grundschule ist oder nicht( das hat nichts mit den Ganztagsbetrieb zu tun) Wenn ja, muss der Sohn bis regulären Ende betreut werden, wenn nein eben nicht. Viele Grüße
Kinder werden in Klasse 1/2 von 9-13 Uhr und in Klasse 3/4 von 8-13 Uhr betreut. Trini
Hamburg auch. 1 - 4 Klasse sind die Kinder immer von 8-13 Uhr in der Schule und auf den Stadtteilschulen 5-7 Klasse immer von 8-15:30/16 Uhr. Die Kinder dürfen erst ab der 8. Klasse bei Entfall früher gehen oder später kommen. LG
Hallo Kann nur für Niedersachsen sprechen Durch die Verlässlichkeit von 5 Stunden Betreuung in der Schule ( Zeitstunden 60min, gerechnet vom Beginn der Frühbetreuung) Darf kein Kind vor dieser Zeit gehen ohne Absprache , wenn es sonst eben auch 5 Stunden Unterricht hätte Hier wird vertreten, im Notfall Klassen auf andere Klassen verteilt
Gibt es bei euch keine verlässlichen Grundschulen? Das ist ja blöd. Hier (Dorf in Nds) im der Gemeinde sind alle Grundschulen verlässlich = Betreuung von 8.00-13.00 egal was ist.
Wenn das bei uns vorkam wurde ich angerufen und gefragt, ob das Kind heimgeschickt werden kann. Geht bei uns, ich muss immer nur sagen ob sie Heim oder in Hort gehen soll. Wenn es nicht ginge, würden die Kinder in der Schule betreut werden. War z.B. auch beim Hitzefrei so... Ich glaube nicht, dass die Schule das darf und notfalls auch haften müsste, wissen tue ich es aber nicht.
Hallo Toadie, ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland Du wohnst, aber eigentlich haben sich doch die verlässlichen Grundschulen durchgesetzt. Diese Vorgehensweise finde ich sehr merkwürdig. So etwas macht doch heute niemand mehr so - dachte ich. Die Nachricht aber als WA zu senden, das ist - zumindest in Nds - nicht zulässig. Lehreren wurden ausdrücklich darüber informiert, dass dienstliche Angelegenheiten NICHT und NIE per WA zu regeln seien. Man kann in Teufels Küche kommen, wenn man so etwas tut, so verlockend dieser kurze Weg auch ist. Insofern würde ich zunächst mal bei der Klassenleitung nachfragen, wie es zu diesem extremen Engpass kommt und ob die Schule keine anderen Möglichkeiten hat, einerseits für verlässliche Betreuung der Kinder zu sorgen, deren Eltern überwiegend ja arbeiten und andererseits solche wichtigen Informationen dem zufälligen Lesen einer WA-Nachricht überlassen. Das würde ich sachlich, aber doch mit dem passenden "Erstaunen" diskutieren. Wenn die Klassenleitung sich mit der Klärung überfordert fühlt, weil es nicht von ihr ausgegangen ist, würde ich mit Hilfe der Elternvertreteren umgehen Kontakt zur Schulleitung aufnehmen. Wenn die Schule Schwierigkeiten hat (z.B. ungewöhnlich hoher Krankenstand der Lehreren), dann sollte sie doch ins Gespräch mit den Eltern gehen und sie ins Boot holen anstatt sie vor unmögliche Probleme zu stellen. Ich bin selbst Lehrerin. Dafür habe ich nicht so viel Verständnis, vor allem für die WAerei als Dienstweg. Viel Erfolg und schreib mal, was dabei herauskam! VG Sileick
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