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Frage zu Bewerbungen

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Frage zu Bewerbungen

Sonnenblume3

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Hallo, anfang Februar habe ich mit meiner Firma einen Aufhebungsvertrag geschlossen, weil sie mir nur einen Ganztagsjob nach Elternzeit bieten konnten. Anfang März endete Elternzeit. Beim Arbeitsamt hatte ich Ende Februar das Gespräch zur Arbeitslosmeldung. Das Gespräch beim Arbeitsvermittler habe ich erst Ende März. Meine Frage ist nun wieviel Bewerbungen muss ich bis dahin geschrieben haben?In meinem Aufhebungsvertrag steht nur das ich natürlich verpflichtet bin sofort nach Arbeit zu suchen.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

Was ich mich frage, warum haben sie Dir nicht gekündigt??? Und was interessiert Deinen alten AG wie schnell Du verpflichtet bist, einen neuen Job zu suchen?


Sonnenblume3

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Antwort auf Beitrag von Fru

Mein alter AG meinte das geht nicht, denn sie können mir einen Vollzeitjob bieten und wenn ich nur halbtags gehen will dürften sie mir rechtlich nicht kündigen.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

Das ist das erste, was ich höre, aber gut...


Baerbel77

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

Wieviele Angestellte hat denn dein Arbeitgeber? Wenn mindestens 15 Leute dort arbeiten, ist er verpflichtet dir einen Teilzeitvertrag anzubieten.


LouisApril05

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Antwort auf Beitrag von Baerbel77

Hallo, mir wird zum 30.06.13 aus dem gleichen Grund gekündigt. Weil bei nem Aufhebungsvertrag würde ich ne Sperre vom Amt bekommen. Das kann dir auch passieren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LouisApril05

ich würde da auch nicht "freiwillig" gehen (es sei denn, ich würde wirklich gut Geld bekommen, das ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe ;-) )


LouisApril05

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Meine Kollegin muste aus den selben Gründen aufhören u. bekommt wahrscheinlich ne Sperre, obwohl sie ne schwerst behinderte Tochter hat.