aum
Kind im Kindergarten von 8 - 13 Uhr. Arbeitslosengeld bekommt man aber nur für 9-12 Uhr, weil eine Stunde Hin- und 1 Stunde Rückfahrt bei der Berechnung mit einbezogen wird. Man steht also 3 Stunden pro Tag = 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Stimmt das?
Entweder es liegt an mir oder die Frage ist komisch. Sorry aber ich verstehe sie nicht ![]()
Ich dachte eher man bekommt Alg 1 für 20 Stunden. Wieso spielt denn die Anfahrt und Abfahrt ne Rolle....
Naja, wenn das Kind in den KiGa geht, kann man auch arbeiten. Dann eben auf Ganztags ziehen und den Partner, Oma und Opa etc mit einbinden. Aber das mit 9-12 Uhr ALG versteh ich nicht.
Es wird danach berechnet, wie Du zur Verfügung stehst!
Antrag gestellt: 8-13 Uhr Kindergartenplatz -->5 Stunden pro Tage = 25 Stunden pro Woche Aber ausbezahlt wird nur: 9-12 Uhr --> 15 Stunden pro Woche Rest: Fahrzeit, die man einem Teilzeitjobber zumuten kann: 1 Stunde hin und 1 Stunde zurück. DAFÜR GIBT ES KEIN ARBEITSLOSENGELD... Sehr verwunderlich...
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