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Frage zu 450€-Job

Frage zu 450€-Job

Allison_Cameron

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Kann man auch zwei 450€-Jobs haben? Es wären zwei verschiedene Arbeitgeber, ist das noch so, dass man addiert nicht mehr als 800€ haben darf und somit keine Abzüge zahlen muss? Gruß


LoveMum

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Eigentlich muss man bei zwei Minojobs, bei denen addiert über 450.- Euro eingehen, auch Sozialabgaben zahlen. Verdient man allerdings unter 800 Euro, wird man in der Gleitzone für Mini- bzw. Midijobs eingestuft. Das bedeutet, dass man nicht gleich den kompletten Satz der Sozialabgaben abführen muss, sobald man die 450-Euro-Grenze mit zwei Minijobs überschreitet. Für solche Niedriglohnjobs wurde die sogenannte Gleitzone eingeführt. Das heißt, dass innerhalb dieser Einkommensgrenzen zwischen 450 und 800 Euro die Sozialabgaben nur gleitend ansteigen. Im Netz gefunden :-) LG!!


pothi

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

das wär schön! ist aber nicht so. ein 450 euro-job von den beiden wird mit abzügen belastet.


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von pothi

Der 2. würde voll versteuert werden! So sagte man mir! Zudem müsste ich mich selbst krankenversichern.... (Familienversicherung geht dann nicht mehr)


Ninaaa

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Aber bei 400€ würde ja nciiht viel versteuert werden und die KV wird wohl auch nicht so teuer sein, oder? Kannst ja mal eingeben in einen Brutto - Netto- Rechner LG, Nina Bei mir ist es umgekehrt, ich hätte lieber einen sozialversicherungspflichtigen Job, finde aber keinen :-( Ich bin nämlich aktuell freiwillig gesetzlich versichert und zahle monatllich 280€ an die KK.


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

ich hab 5 und die Dame (bei der Einstellung) sagte der 2. minijob würde mit der 6a ???? Versteuert!


Ninaaa

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

ja, ich hab auch 5.....leider... Also der erste würde doch gar nicht versteuert werden. Und der zweite mit 5. Wieso 6a?


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Das "a" ist falsch!!!;-)))


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Vor allem der Personenkreis, der seinen Lebensunterhalt nicht von einem Job bestreiten kann, wird meist in die Steuerklasse 6 fallen. Dies bedeutet, dass vor allem Geringverdiener in diese Steuerklasse fallen. Aber auch Rentner mit Betriebsrenten und einer Nebentätigkeit fallen unter die Steuerklasse 6. Dies trifft auch auf Studenten mit mehreren Nebenjobs zu.


Ninaaa

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Das versteh ich jetzt nicht. Der eine mit 5 und der andere mit 6? Einen Minijob kann doch jeder nebenbei haben.....


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Der 2. wird mit der 6 versteuert! die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis.


batuhan

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Das war aber schon immer so, d. h. auch mit 2 x 400 € Mini-Jobs Abzüge zahlen musste.