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Frage wg Sparbuch-Auflösung

Frage wg Sparbuch-Auflösung

Joni76

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Juchuu endlich hab ich wieder Internet! Ich war ja 3 Wochen ohne....falls es jemand gemerkt hat Morgen treff ich mich mit meiner ehemaligen Vermieterin bei der Bank, damit wir das Sparbuch mit der Kaution auflösen. Das Sparbuch hat sie. Aber sie meinte, dass ich einen "Pfändungsvertrag (?)" haben müsste. Das wäre ein DIN4-Zettel, den wir damals beide unterschrieben haben. Hab ich aber nicht bzw finde ich nicht mehr. Können wir das denn dann trotzdem auflösen? Oder braucht man das zwingend?


blessed2011

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Wieso Vertrag? Sie (der Vermieter) hat ein Konto angelegt udn DEIN Geld darauf verwaltet. Er ist verpflichtet, das zinsbringend anzulegen übrigens. Jedenfalls müssen DIE das Konto auflösen, was steht denn in deinem Mietvertrag darüber? Karina PS Perso und Mietvertrag würd ich mitnehmen.


anke1709

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Normalerweise ist es so, daß Du zur Bank gegangen bist, hast ein Kto. auf Deinen Namen eröffnet mit dem Vermerk "Mietkaution". Nennt man auch Verpfändung. Du hast ein Formular (Durchschlag) erhalten, auf dem noch ein Feld frei ist, auf dem der Vermieter die Freigabe unterschreibt und damit kannst Du dann zur Bank gehen und das Kto. auflösen. Das Sparbuch erhälst Du ja nur wieder, wenn der Vermieter damit auch einverstanden ist. Falls Du es nicht mehr haben solltest, geh vor Deinem Termin mit dem Vermieter zu Deiner Bank, schilder das Problem und Du kannst das Formular nacherstellen lassen. Oder rufe die Bank an, ob eine schriftliche Bestätigung des Vermieters zur Freigabe der Mietkaution reichen würde. Denn wie gesagt, Du bekommst ein verpf. Sparbuch einer Mietkaution ja nur wieder, wenn der Vermieter damit einverstanden ist - hätte er an der Wohnung etwas zu beanstanden, würde er ja das Sparbuch nicht rausrücken. Viele Grüße Anke