Mitglied inaktiv
Kind lebt bei der Mutter,Vater kümmert sich kaum und sagt dann auf einmal als das Kind bei ihm zu Besuch ist "Kind bleibt jetzt bei mir" Was kann die Mutter da tun? Polizei holen,klar.. Sagen die dann aber was,wg dem gemeinsamen Sorgerecht?
wie meint er das denn? ganz da bleiben? oder nur für einen tag? wollte das kind auch? wie alt ist das kind? fragen über fragen
hat jeromes vater vohin "aus spaß" am tel gesagt! jerome ist 5j und er meinte "für immer"
Wie da bleiben? Das Kind war zu Besuch dort und er hat es jetzt einfach "behalten"? Nein das darf er sicher nicht, ab zur Polizei.
du hast das aufenthaltsbestimmungsrecht und wenn er meint das kind nicht rauszurücken, kannst du die polizei einschalten
jerome war bei ihm und als ich anrief um zu fragen wann er den kleinen bringt, meinte er "gar nicht,der bleibt jetzt für immer bei mir" mir ist eigentlich klar,dass er sowas nie machen würde,dem wird jerome schon nach 2 stunden zu viel.. aber ich wollte mal wissen,wie das so ist im falle eines falles!
das ist die Frage...
beide automatisch mit dem geteilten sorgerecht bekommen
das bekommt man nicht automatisch. es ist immer da wo das kind lebt
denn der hauptwohnsitz ist bei dir und somit hast du ein herausgaberecht ... er hat nur das recht alle 2 wochen freitags nachmittags bis sonntags nachmittags zur not polizei einschalten, wenn ers nich freiwillig heraus gibt . wenn ers haben will muss er es sorgerecht einklagen, aber solange lebt das kind bei dir lg
Schitt... Was gab es für Abmachungen (Sorgevereinbarung)?
ich hatte mal das jugendamt wegen umzug gefragt und da wurde mir gesagt,dass ich mit dem geteilten sorgerecht auch das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht "abgegeben" hätte und das müsste ich erstmal vor gericht beantragen
in welchem bundesland lebst du?
das ist mir echt neu
nrw
ich ja auch und bei mir ist das nicht so, das ist aber komisch
da rufe ich morgen mal beim jugendamt an udn frag mal nach, würde mich jetzt interessieren ob sich das geändert hat
wenn ich das hätte,könnte ich ja ohne seine zustimmung umziehen :(
achsooo meinst du das..
das ist so, du hast das aufenthaltsbestimmungsrecht darfst aber nicht in ein anderes bundesland ziehen ohne seine zustimmung weil es zu weit weg vom vater wäre.
trotzdem dürfte er aber dein kind gegen deinen willen einfach bei sich behalten.
hab das alles schon mal mit meinem ex durchgekaut gehabt
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=3144.html Das Buch kann kostenlos bezogen werden. Das wäre vielleicht etwas für den Bücherschrank. Ansonsten, meinem Bruder wurde das Kind auch häufiger entzogen, das JA meinte, die Eltern müssten selbst klar kommen. Grüße
danke dir! er kann ihn so oft sehen wie er will,an mir hängt es wirklich nicht.. aber für ganz? niemals!
wenns denn da mal etwas ruhiger ist. Vielleicht fragst Du da noch einmal nach. Grüße