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Frage wg Mutterschutz

Frage wg Mutterschutz

Joni76

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Meine Schwester hatte am 27.08. ET. Ihr MuSchutz begann am 16.07. und ihr befristeter AV endete am 14.07. Also müsste sie sich für 1 Tag arbeitslos melden, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Sie hat aber jetzt 2 Tage früher entbunden (am 25.08.) Beginnt jetzt der MuSchutz rückwirkend auch früher? Dann würde ja dieser 1 Tag Arbeitslosigkeit entfallen? Hatte das evtl. schonmal jemand?

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Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Wurdest du Tante oder Onkel?


Joni76

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Antwort auf diesen Beitrag

HiHi......Tante denke ich Es ist eine kleine Lucie (48cm, 2980g)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Tante dann *gg* Süß ist die Maus *schwärm*


maddia

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Hallo, nein, der Mutterschutz beginnt deswegen nicht früher, die vorher quasi verlorengegangene Zeit wird hintendran gehängt, aber der Beginn lässt sich nicht rückwirkend verändern.