Mitglied inaktiv
hallo, mein kind ist bei mir versichert, der papa woanders......nun war papa zu hause geblieben mit krankem kind...wo geben wir den krankengeldschein ab, bei der krankenkasse von meinem kind ,oder?
Beim AG.....?! Der füllt den dann aus und reicht ihn ein! LG Lucy
aha...als ich mal mit kind krank war, habe ich diesen kleinen blauen schein selber hinten ausgefüllt....muss doch ne unterschrift von mir drunter....habe das dann bei meiner krankenkasse abgegeben,die ja in dem fall mit der des kindes identisch war
ich würd mal bei der kk nachfragen
Wir hatten eine ähnliche Situation. Ich war mit der Kleinen im KH stationär. Zu Hause waren noch der Zwillingsbruder und die große Schwester. Da meine Mama sich nicht die ganze Zeit um die beiden kümmern konnte, nahm mein Mann unbezahlten Urlaub. Dieser wurde dann von meiner Krankenkasse bezahlt, die Kinder waren bei mir mit versichert (er war damals bei einer anderen). Also würde ich jetzt sagen die Krankenkasse des Kindes ist zuständig. Aber ruf doch einfach bei den jeweiligen Kassen an, die könenn dir bestimmt Auskunft geben.
Hallo, das ist ein ganz anderer Sachverhalt... Zur Handhabung bei "normaler Erkrankung" hab ich eben schon geschrieben. Wenn DU mit Kind im KH bist, dann zahlt deinen Verdienstausfall, also KG bei Erkrankung des Kindes immer deine Kasse. Dein MANN ist ja "nur zu Hause geblieben", um sich um die anderen Kinder zu kümmern, von denen (so wie ich es verstanden habe) keines krank war. Somit hat er kein KG bekommen sondern Verdienstausfall im Rahmen der Haushaltshilfe, das ist was ganz anderes. UND: es wird auch NICHT auf den Höchstanspruch beim KG angerechnet. Oh Mann, das klingt jetzt bissl besserwisserisch, Entschuldigung! SOll es ganz und gar nicht. Liebe Grüße Wolke
Hallo, bei einer "normalen" Erkrankung des Kindes ist für die Krankengeldzahlung definitiv die Kasse des Elternteils zuständig, der zu Hause bleibt! Dein Mann zahlt dem Einkommen entsprechende Beiträge und erhält ebenso ein nach dem Einkommen berechnetes KG. Die Kasse des Kindes (also wo du wahrscheinlich mit den Kindern zusamme bist) hat damit NICHTS zu tun! Anders verhält es sich, wenn dein Mann zusammen mit dem Kind stationär untergebracht gewesen wäre. Dann wäre die Kasse zuständig, die die Hauptleistung - sprich KH-Behandlung - zahlt, also die des Kindes. Und: Auszufüllen ist die RÜckseite des blauen Scheines von euch, also deinem Mann! Immer der, der zu Hause bleibt, muss ausfüllen und unterschreiben. Es ist ja ein Antrag, den man stellt. Und das muss man immer selber machen. Der Arbeitgeber hat hiermit nix zu tun!!!! Zum Nachweis beim AG kann man von der ärztl BEscheinigung ne Kopie beim AG abgeben, mehr nicht! Viele Grüße Wolke
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