xIntirax
Meine Schwiegermutter hat eine sehr gute Bekannte, dessen Mann ist vor fast 4 Monaten verstorben. Nun bekam die Freundin Post von Kabel Deutschland, dass sie die Gebühren nicht abziehen konnten (logisch das Sparkassen Konto wurde ja aufgelöst) und dabei liegt die Sterbeurkunde ja vor. Ist es rechtens, dass sie 3 Monate lang nach seinem Tot immernoch abziehen dürfen? Ich dachte ein Vertrag endet mit dem Tot? Gruß
Nein, wenn sie das Erbe angenommen hat, dann ist sie Vertragsinhaber. Sie muss als Erbe kündigen. Genauso wie man einen Mietvertrag, Schulden und andere Verträge erbt. Es ist als hätte sie das Ding abgeschlossen.
Und wenn sie es nicht angenommen hat? Ob oder ob nicht weiß ich nämlich leider nicht. Gruß
dann muss ein erbe kündigen. solange bleibt der vertrag bestehen. der erbe muss dann nachzahlen. schlagen alle erben aus, so bleibt kabel auf den kosten sitzen. bis dahin laufen sie auf.
Ich danke dir. Gruß
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