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Frage wegen Arbeitsamt

Frage wegen Arbeitsamt

JuniMama

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Wenn man beim Arbeitsamt gemeldet ist, dass man einen Job sucht für 15 Std / Woche, MUSS man sich dann auch auf Angebote melden, die für 20 Std / Woche sind? Aus privaten gründen können nicht mehr als 15 Std/Woche gearbeitet werden und das ist beim AA auch angegeben. Können die einem dann trotzdem das Geld streichen?


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von JuniMama

jep eigendlich schon , sprech doch mal mit deiner vermittlerin darüber . grüss


Princess01

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Antwort auf Beitrag von JuniMama

Das kommt drauf an, aber z.B. bei Maßnahmen darfst Du dann auch nur 15h machen! Ich hatte nämlich 34h angegeben und durfte dann immer eher gehen. Würde es besprechen, denn wenn nicht mehr drin ist ist es eben so.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Ich denke nicht, daß man unter den Voraussetzungen überhaupt Maßnahmen bekommt... wie soll das gehen. Mo-Fr nach 3h heim gehen, wenn die anderen 8h bleiben? Habe ich so noch nie erlebt.


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von mf4

.-.


mami-mai07

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

Das ist tatsächlich so. Ich musste zu einer Maßnahme, die eigentlich immer Mo-Fr von 8.30-16.00 Uhr ging, ich durfte dann aber immer um 13.00Uhr gehen, da ich auch nur einen Teilzeitjob gesucht habe. Die Vollzeit arbeiten wollten, mussten dann länger machen


mf4

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Antwort auf Beitrag von mami-mai07

..., wenn jemand das selbe Geld bekommt, der nur 15h/Woche arbeiten möchte und andere 40h.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

aufgrund der wenigen wochenstunden (wären hier auch 15) könne ich an keiner Massnahme teilnehmen! Letzte woche termin gehabt bei der Beraterin


mf4

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Ich fände das auch mehr als ungerecht, wenn Leute die VZ arbeiten wollen und könnne keine Maßnahme bekommen aber andere nach den paar Stunden gehen und nur 3h/Tag arbeiten können/wollen.


mami-mai07

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich kann nur sagen, dass es bei mir so war. Hab ja auch weniger Geld bekommen. Wenn man nur einen Teilzeitjob sucht, wird das Arbeitslosengeld ja auch weniger, wird dann auf einen Teilzeitjob umgerechnet


mf4

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Antwort auf Beitrag von JuniMama

Du willst volles ALG und Ziel ist natürlich ohne ALG zu leben. Wenn du das mit 15 oder 20h kannst ists doch okay. Wenn du aus wichtigen Gründen nicht länger kannst dann kann dich aber keiner zwingen. Ich finde allerdings 15h/Woche ein Witz.


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wie willst du mit 15h zurück ins richtige Arbeitsleben?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

Ich muss mich übers Amt auch gerade wundern... ich soll kommende Woche Bewerbungen vorlegen obwohl ich im Moment berufsunfähig bin, was das arbeitsamtsärztl. Gutachten ja aussagt (wovon die SB wohl mal wieder nix weiß) und ich bin eigentlich in berufl. Reha bei der Rentenstelle nicht bei der Arge... im Moment soll ich mich für Vollzeit bewerben... öhm... jap, ich werd dann wohl mal sinnlos Bewerbungen schreiben. Ich denke ich habe verdammt gute Chancen jetzt den brüller Job zu finden.