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Frage Versicherung

AngeliqueSH

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Hallo zusammen, vielleicht hat hier ja jemand mehr Ahnung. Mein bester Freund war in einem Unfall verwickelt, bzw. wurde sein Auto beschädigt. Er ist nicht der Unfallverursacher. Die gegnerische Versicherung sagt nun , dass sie den Schaden nur teilweise bezahlen werden (10-15%), bzw. dass der Preis , den der Gutachter festgelegt hat ,zu hoch sei. Darf die Versicherung das denn überhaupt so machen , wenn ein Gutachten vorliegt?


luna8

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Ja klar, der darf ein Gegengutachten ( bzw. eigenes) erstellen. Wenn’s hart auf hart kommt, geht ihr vor Gericht.


miaandme

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Das kann man so pauschal nicht sagen. Eventuell hat er eine Mitschuld. Z. b. wenn es zu einem Auffahrunfall kam und er als Dritter, aufgrund zu wenig Abstand auch noch hineinfuhr. Ich denke, deine Schilderung reicht nicht für eine korrekte Antwort. Ich bin aber auch nicht vom Fach. Ich würde in Zweifelsfall einen Anwalt nehmen. Den muss eigentlich auch die gegnerische Versicherung zahlen, wenn er nicht schuld ist.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Versicherungen dürfen außergerichtlich fast alles bzw. machen es einfach. Er soll klagen, eine andere Sprache verstehen Versicherungen in solchen VU-Sachen nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Ich würde da zum Fachanwalt gehen. Versicherungen wollen für sie so günstig wie möglich weg kommen und tricksen auch schon mal mit Druck und Unfreundlichkeiten, daher Anwalt


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Warum nimmt er sich denn keinen Anwalt? Das kostet doch nichts. Und anders wird er nie oder nur sehr spät zu seinem Recht kommen.


AngeliqueSH

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Er hat so eine Situation zum ersten Mal, obwohl er schon sehr lange fährt und dachte , dass man es ohne juristischen Beistand klären könnte, aber die Versicherung will es wohl nicht anders, leider.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Er soll trennen zwischen netten Unfallgegner und der Versicherung. Der Unfallgegner hofft ja meistens auch, das die Versicherung fair mit dem Gegner umgeht.


AngeliqueSH

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Der Versicherungsnehmer versteht das wohl auch nicht (hatte ihm bei WhatsApp geschrieben, weil der Wagen schon sehr beschädigt war und wissen wollte , wie es nun aussieht) , möchte sich aber nicht einmischen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Der Unfallgegner ist meistens nett, nur die Versicherung nicht.


sara31

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Hat er keine eigene Versicherung? Dann soll er sich an die wenden. Die treten dann mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt .


Ankaba

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Es ist das laufende Geschäft der Versicherungen ihre Ausgaben gering zu halten und mit Ausnahme von völlig eindeutigen Vorgängen normal, dass sie versuchen, die Quote zu drücken. Wenn der gegnerische Versicherte eindeutig allein oder weit überwiegend verantwortlich war, kann Dein Freund fast risikofrei einen Anwalt nehmen. Die gegnerische Versicherung wird auch dann auch die Rechtsanwaltsgebühren begleichen müssen.


AngeliqueSH

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Danke an alle :) Ich denke nun auch , dass er sich einen Anwalt besorgen sollte, denn so wird er wohl keinen Cent von der Versicherung zu Gesicht bekommen und auf den Reparaturkosten sitzenbleiben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Jepp und er / sie / es soll keine Zusagen machen. Gar nichts bis auf : " Sie hören von meinem Anwalt" Besser ist das


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von AngeliqueSH

Die Versicherung kann Gründe haben, warum er eine sog. Teilschuld erhält, obwohl er eignetlich unschuldig war. Das kann sein: - geringe Mengen Alkohol - abgefahrene Reifen - Sommerreifen im Winter Ich weiß, daß wir keine eigentliche Winterreifenpflicht haben, aber die Versicherungen bekommen dann leider meistens doch Recht :( Sollte nix davon "vorgefallen" sein, kommt er nicht um einen Anwalt herum.


AngeliqueSH

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Soweit ich weiß , trifft nichts davon zu. Die Versicherung weigert sich den Betrag , den der Gutachter festgelegt hat , zu bezahlen, weil ihnen dieser zu hoch ist und möchte auch nicht einen anderen Gutachter involvieren. Ich denke , das wird nur ein Anwalt hinbekommen, weil die gar nicht mit sich reden lassen wollen.