Mitglied inaktiv
eine person gründet einen verein und haftet alleinig mit ihrem privatvermögen. der veriein ist auch auf sie eingetragen nun kommt ein 4 köpfiger vorstand hinzu, wie ist nun die haftungssituation ?
Sehr naiv, einen Verein zu gründen, ohne sich vorher zu informieren. Es gibt so viele Paragraphen, die zu beachten wären. Das jetzt alles aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Es geht schon los mit der benötigten Mitgliederzahl. Hier, diese Seite finde ich sehr informativ. Aber es gibt noch andere Stellen, wo man sich "durchfragen" kann und auch sollte https://deutsches-ehrenamt.de/verein-gruenden/die-vereinsgruendung/
Ich bin nicht Gründer dieses Vereins.
Dennoch ist es naiv ;) Frage mich wie das überhaupt ging. Normal braucht man 7 Mitglieder.
ja es ist alles sehr undübersichtlich und ich glaube die person verzettelt sich etwas. danke auch dir für die info
Eine Person gründet einen Verein? 3 Personen braucht man zum Skat spielen und 7 Personen gründen einen Verein. Habe ich in der Schule gelernt. Kenne mich nicht wirklich aus, aber meines Erachtens schließt sich Verein und Haftung mit Privatvermögen doch aus oder nicht.
Hallo pauline-maus, ich war schon Mitglied in mehreren Vereinen und hatte selbst 2 Vereine gegründet. Es gibt den rechtsfähigen und den nicht selbst rechtsfähigen Verein. Davon ist die Haftungsfrage abhängig. Ein rechtsfähiger Verein muss im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sein. Voraussetzung sind mindestens 7 Mitglieder bei Gründung. Er trägt dann den Zusatz e. V. Dieser Verein haftet nur mit seinem Vereins-Vermögen. Geht es um die Gemeinnützigkeit, sollte sie vor der Eintragung beim zuständigen Finanzamt geklärt sein. So ein Verein kann von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit werden. Bei der Gründung wird nur die Satzung als Grundlage verwendet. Weitere Überprüfungen finden alle 3 Jahre durch übliche Erklärungen statt. Beiträge und Spenden der Mitglieder sind dann von deren Einkommensteuer absetzbar. Die Satzung ist die wichtige Grundlage für den Verein. Sie hat innerhalb des Vereins Gesetzescharakter und gilt als eine Art Grundgesetz. Sowohl das Finanzamt (Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung) als auch das Amtsgericht (bürgerlich rechtliche Belange) prüfen die Satzung. Ich hoffe ausreichend geholfen zu haben, oder war das zuviel?
ja sehr , vielen dank. für mich ist die gründung eines vereins neuland, daher mein unwissen
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