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Frage nochmal BL Sachsen-Anhalt

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Frage nochmal BL Sachsen-Anhalt

Lindsel

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Hallo in 3 Monaten und 1 Woche ist mein Elternjahr um (21.08.2014) :-(. Ich wohne in Thale. Nun muss ich mich leider arbeitslos melden :-( (noch keine Antworten auf Bewerbungen erhalten :-( )Ich hab Davor wie folgt gearbeitet (01.08.2012-31.10.2012 gearbeitet 01.11.2012-28.02.2013 ALGII 01.03.2013-30.11.2013 Beschäftigungsverhältnis gehabt, Geburt am 22.08.2013) kann mir bitte jemand von euch durch diese Informationen sagen wie es nun weiter geht. Muss ich ALG I beantragen? Auch wenn mir keins zusteht damit ich aber eine Bescheinigung bekomme das mir keins zusteht, fur den Antrag auf ALG II? Ich habe vor am 20.05 zum Arbeitsamt zu gehen und gegebenenfalls dann zur Koba (nennt sich hier so). Ich mag diese Gänge nicht! Ich bin etwas unsicher dabei. Muss ich wieder einen Erstantrag stellen oder einen Folgeantrag auf ALG II? Danke für Erklärungen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Lindsel

Da du nicht laufendes ALG2 verlängerst wäre das ein Erstantrag. ALG1 musst du nicht beantragen, wenn klar ist, dass du keines bekommst.


Lindsel

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Antwort auf Beitrag von mf4

Danke dann muss ich nur gleich zur Koba und kann den Antrag schon mal ausfüllen. Wie ich das hasse!!! Bloß schnell wieder Arbeit finden!