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Frage "Arbeitsrecht"

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Frage "Arbeitsrecht"

Spirit

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Ich bin derzeit in Kurzarbeit und ich weiß nicht wie lange das noch dauert, voraussichtlich bis September. In den bayerischen Sommerferien hab ich aber grundsätzlich nicht viel zu tun. Letztes Jahr kein Problem, weil Minijob. Dieses Jahr bin ich aber fest angestellt. Ich habe noch Urlaub bzw noch Überstunden. Würdet ihr also einfach in Kurzarbeit bleiben bis nach den Ferien oder einfach Überstunden abbauen, bzw. Teile eures Urlaubs nehmen. Der ganze Urlaub kommt nicht in Frage, da ich über Weihnachten grundsätzlich nicht arbeite und mir dafür noch etwas aufheben muss. Was wäre klüger? Was würdet ihr machen?


bellis123

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Dass du KuG bekommst und gleichzeitig noch Überstunden hast, ist nicht zulässig, da könnte dein AG Ärger bekommen. Ansonsten musst du geplanten Urlaub auch so nehmen wie du ihn eingereicht hast, eine Umwandlung in Kurzarbeit ist nicht erlaubt. Du musst auch bedenken dass der AG dich aus der Kurzarbeit jederzeit herausholen kann wenn er kurzfristig Bedarf hat, aus dem Urlaub jedoch nicht so ohne weiteres.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Bei KuG gilt folgende Rangfolge: 1. Überstunden bis auf 0 2. sämtlicher, noch nicht genehmigter Urlaub, bis auf 0 (heißt: du hast zB 30 Tage Jahresurlaub, 15 davon bereits verplant, musst du die anderen 15 zur Abwendung von KuG nehmen, laut SGB) 3. KuG Ist eine gesetzliche Vorgabe.


Spirit

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Urlaub habe ich noch nicht geplant, das geht bei uns recht kurzfristig. Ich arbeite autonom und muss das alles nur mit meinen Klienten abklären und beim AG Bescheid sagen. Alles recht unkompliziert. Das mit den Überstunden darf ich jetzt gar nicht laut sagen. Das sind noch Reste aus meinen Minijob und wir hatten da vereinbart, dass wir dann über die Zeit in den Ferien abbauen. War mir auch super Recht, weil ich dann ja in den Ferien nich nach einer Betreuung suchen muss. Dass ich vor September aus der Kurzarbeit rauskomme ist eher unwahrscheinlich, da müsste sich Corona und die ganzen Einschränkungen die uns damit betreffen gelockert werden. Damit rechne ich jetzt nicht vor dem nächsten Schuljahr.


Spirit

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Okay, das scheint weder mein AG noch sein Steuerberater gewusst zu haben Ich habe noch so gut wie meinen ganzen Urlaub. Die Überstunden sind ja nur in unsern Köpfen vorhanden, auf dem Papier habe ich 0 Übersunden. Habe ich weiter unten schon erklärt. Ihr würdet also eure Überstunden (die aus dem Kopf) verbraten und raus aus der Kurzarbeit?


bellis123

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Es ist genau so wie Noah es sagt. Du MUSST erst ÜS abbauen und dann deine Urlaubsplanung für dieses Jahr schnellstmöglich machen. Es darf kein Resturlaub übrig bleiben. Dass der Steuerberater das nicht weiß glaube ich nicht, ich fürchte eher dass dein AG da irgendwas mauscheln will. Er macht sich mit der Vorgehensweise strafbar. Du nicht, soweit ich weiß, aber deshalb trotzdem der Hinweis dich da nicht mit reinziehen zu lassen.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von bellis123

D.h. im Klartext, dass ich Urlaub nehmen muss, obwohl es für ein paar Stunden Arbeit gäbe? Ich nehme mir sicher keine halben Tage Urlaub. Und im April habe ich ja doch erheblich weniger Gehalt bekommen, weil ich gar nicht gearbeitet habe. Die Gründen kann ich gern per PN ausführen. Aber ich konnte da nix für. Mein Plan wäre ein ganz anderer gewesen für die Corona Zeit.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Ich dachte übrigens das passt so wie es der AG macht. Habe auch erst durch Medien erfahren, dass sich der Urlaubspanspruch durch Kurzarbeit verringert.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Der Urlaub kann in dem Fall auch „Stundenweise“ genommen werden, bzw. Kann im Antrag das umgeschrieben werden: Beispiel: Du würdest von Mo-Do jeweils 2 Stunden arbeiten rest frei, Freitag auch nichts. Würde 8 Stunden Arbeit bedeuten für die Woche. Bei einer 40 Std Woche also ein AT. Also müsstest du 4 Tage Urlaub nehmen oder Überstunden. Man kann die Zeiten dann also zusammenfassen und die Ausfallzeit dann ausgleichen. Steuerberater müssen das wissen. Spätestens dort die Lohnabteilung.


Mitglied inaktiv

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Jo, das Arbeitsamt prüft irgendwann. Dann darf dein AG den ganzen unberechtigten Kram ans Arbeitsamt zurückzahlen. Denn die prüfen erstmal nur „grob“ und iiirgendwann kommt die Tiefenprüfung.


Spirit

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