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Frage an Lehrer

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Frage an Lehrer

Lluvia

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Hallo, Ich habe eine Frage (speziell MV)... Ist diese Verordnung hier: Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Leistungsbewertungsverordnung - LeistBewVO M-V) Vom 30. April 2014 für Lehrer bindent? Mir geht es vor allem um Paragraph 7 - Klassenarbeiten ankündigen und die Rückgabefrist. Danke Lluvia


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Lluvia

Ich kann es dir nur für BW sagen. Bekanntgabe KA mindestens. eine Woche vorher, Tests auch unangetastet bzw. kürzere Bekanntgabezeit. Rückgabe der KA spätestens bevor die nächste geschrieben wird.


Lluvia

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Danke. Meine Frage ist halt ob die Verordnung Lehrkräfte zu etwas verpflichtet oder ob sie eher als Richtlinie gesehen werden kann. Ich ärgere mich gerade über eine Lehrkraft, die weder ankündigt noch die Arbeiten ansatzweise im, in der Verordnung genannten, Zeitrahmen korrigiert. Lluvia


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Lluvia

Hier ist die Ankündigung eine Woche vorher Pflicht, wenn es sich um eine offizielle KA handelt. Das kann man nur umgehen, wenn man es als Test schreibt und anders wertet. Welche Rückgabeangaben stehen denn bei euch drin?


Lluvia

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Antwort auf Beitrag von Ally79

So steht es bei uns drin. Geschrieben wurde die Arbeit vor ca 6 Wochen. (3) Klassenarbeiten sollen im Primarbereich spätestens nach einer Woche und im Sekundarbereich I spätestens nach zwei Wochen korrigiert sein.


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Lluvia

Diese "sollen" Formulierung macht es schwierig. Das nimmt die Pflicht tatsächlich raus und macht es zur Empfehlung. Wir hatten einen ähnlichen Fall bei meiner Tochter. Da sind wir in ein "ernstes" Gespräch mit der Lehrerin gegangen. Da gab es die Halbjahresnote, bevor die KA Note bekannt war. Aber in so einem Fall kommt man rechtlich kaum dagegen an (frustrierend, wenn man selber Lehrerin ist und alle KAs nach max. einer Woche zurückgibt). Da kann man nur an den Lehrer als Pädagogen plädieren.


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Lluvia

Diese "sollen" Formulierung macht es schwierig. Das nimmt die Pflicht tatsächlich raus und macht es zur Empfehlung. Wir hatten einen ähnlichen Fall bei meiner Tochter. Da sind wir in ein "ernstes" Gespräch mit der Lehrerin gegangen. Da gab es die Halbjahresnote, bevor die KA Note bekannt war. Aber in so einem Fall kommt man rechtlich kaum dagegen an (frustrierend, wenn man selber Lehrerin ist und alle KAs nach max. einer Woche zurückgibt). Da kann man nur an den Lehrer als Pädagogen plädieren.


Lluvia

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Danke dir. Wir haben bald Elternversammlung und ich weiß, dass einige Eltern unzufrieden sind. Mal sehen was dabei rauskommt. Lluvia